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Drucksache - DS/2337/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele „Call-a-bike“-Standorte der Deutschen Bahn AG sind mittlerweile im Bezirk eingerichtet?
2. Sind für diese Standorte Sondernutzungsgebührenbescheide an die DB AG ergangen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn bisher keine Gebührenbescheide ergangen sind: Wie gedenkt das Bezirksamt diesen offensichtlichen Verstoß gegen das BezVG und die LHO zu heilen, wer trägt die Verantwortung für diesen offensichtlichen Rechtsbruch und wer wird für seine materiellen Folgen wie in Haftung genommen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 20.09.11 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice - 3260 – Stadtraträtin
Sehr geehrter Herr Assatzk,
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 09.08.2011beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele „Call-a-bike“-Standorte der Deutschen Bahn AG sind mittlerweile im Bezirk eingerichtet? Antwort: Im Bezirk sind mittlerweile drei „Call-a-bike“- Standorte der Deutschen Bahn AG eingerichtet worden. Mit Stand von Ende Juli 2011 wurden insgesamt 19 „Call-a-bike“- Standorte im Bezirk beantragt.
2. Sind für diese Standorte Sondernutzungsgebührenbescheide an die DB AG ergangen? Antwort: Für die Standorte sind bisher lediglich Gebührenbescheide für die entstandenen Verwaltungsgebühren nach Tarifstelle 6912a der Verwaltungsgebührenordnung an die DB AG erlassen worden. Sondernutzungsgebühren wurden nicht beschieden.
3. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Projekt der DB Rent wurde zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entwickelt und dient der bessren Integration des Radverkehrs in das ÖPNV-System insgesamt. Für die Pilotphase bis Ende 2012 wurde dem Projektbetreiber durch SenStadt das gebührenfreie Aufstellen der Fahrradständer zugesagt.
4. Wenn bisher keine Gebührenbescheide ergangen sind: Wie gedenkt das Bezirksamt diesen offensichtlichen Verstoß gegen das BezVG und die LHO zu heilen, wer trägt die Verantwortung für diesen offensichtlichen Rechtsbruch und wer wird für seine materiellen Folgen wie in Haftung genommen? Antwort: Es sind Bescheide erlassen worden. Verstöße gegen das BezVG und die LHO liegen nicht vor. Es kann auch kein Rechtsbruch festgestellt werden. Materielle Folgen und Haftungsansprüche gegen Mitarbeiter/innen sind ebenfalls nicht erkennbar. Die neue Beschlusslage der BVV vom 08.09.2011 wird der DB Rent mitgeteilt, wonach eine weitere Freistellung von den Gebühren seitens des Bezirks nicht mehr möglich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Dez BWI
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