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Drucksache - DS/2321/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen deutlich zu machen, dass der Bezirk an den Ergebnissen des durchgeführten "Dialogischen Planungsverfahren zum Kunst- und Kreativquartier" festhält. Deshalb wird das BA aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass beim beabsichtigten Verkauf der Flächen um der ehemaligen Blumengroßmarkthalle nicht nur die finanziellen Interessen des Landes bzw. der sich im Eigentum des Landes befindlichen „Berliner Großmarkt GmbH“ Berücksichtigung finden, sondern wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Interessen des Bezirks sowie die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Die BVV erwartet, dass das Höchstpreisverfahren mit Konzeptbezug keine Entscheidungsgrundlage wird.
Begründung: Die am 15. Juli veröffentliche Ausschreibung des LIFOs von Baufeldern am Blumengroßmarkt unter dem Titel "CHECKPOINT ART" war mit dem Bezirksamt abgesprochen oder abgestimmt worden. Ursprünglich sollten die Ergebnisse des im Auftrag des Bezirks laufenden "Dialogischen Planungsverfahrens zum Kunst- und Kreativquartier" abgewartet werden und dessen Ergebnisse, so die Verabredung zwischen Lifo Bezirk und Senat, zunächst der „AG Neubau“ an der Blumenmarkthalle vorgestellt werden, welche Anfang September tagen sollte. Die Antrag stellende Fraktion unterstützt die Entwicklung der Gegend um den Blumengroßmarkt in der Südlichen Friedrichstadt zu einem Quartier der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dies ist kulturwirtschaftlich vernünftig, weil die kleinteilige Kunst- und Kulturszene ein Wirtschaftsfaktor ist, und hier besonders sozial sinnvoll, weil, gestützt auf das vom Bezirk präferierte Festpreisverfahren, sich Non- oder Miniprofitunternehmen aus der Nachbarschaft ansiedeln können und sollen. Das Vergabeverfahren des Lifo´s, die Auswahl des Bieters darf der Anwohnerschaft den Zugang zu den neuen kulturgewerblichen Flächen des Blumengroßmarkts nicht ausgrenzen, sondern muss Bestandteil der Konzeption sein, die den Zuschlag bekommt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber den zuständigen Senatsverwaltungen deutlich zu machen, dass der Bezirk an den Ergebnissen des durchgeführten "Dialogischen Planungsverfahren zum Kunst- und Kreativquartier" festhält. Deshalb wird das BA aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass beim beabsichtigten Verkauf der Flächen um der ehemaligen Blumengroßmarkthalle nicht nur die finanziellen Interessen des Landes bzw. der sich im Eigentum des Landes befindlichen „Berliner Großmarkt GmbH“ Berücksichtigung finden, sondern wirtschafts- und stadtentwicklungspolitische Interessen des Bezirks sowie die Forderungen der Anwohnerinnen und Anwohner. Die BVV erwartet, dass das Höchstpreisverfahren mit Konzeptbezug keine Entscheidungsgrundlage wird.
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