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Drucksache - DS/2319/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass möglichst schnell höhere Richtwerte für Mieten bei Hartz-IV- und Sozialhilfeempfangenden per Rechtsverordnung beschlossen werden. Inhalt der Rechtsverordnung soll u.a. sein, Mietkosten nicht nur für einfache Wohnlagen zu übernehmen und die Richtwerte für alle Bedarfsgemeinschaften ab 1-Personenhaushalte in Anlehnung an die durchschnittlich gestiegenen Mietkosten zu erhöhen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, eine auch über den 18. September hinausgehende Kampagne zu initiieren, um öffentlichen Druck auf den Berliner Senat auszuüben.
Begründung: Am 23. 08. lehnte die Mehrheit des Senats den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Anhebung der Richtwerte für Mieten bei Hartz-IV-und Sozialhilfeempfangenden der zuständigen Arbeits- und Sozialsenatorin ab. Die Mehrheit des Senats war der Auffassung, dass in Zukunft nur noch Mietkosten für einfache Wohnlagen übernommen werden sollten. Der Entwurf schloss auch mittlere Wohnlagen mit ein. Die Mehrheit im Senat war zudem der Auffassung, bei 1-Personen-Haushalten, die einen Großteil der Bedarfsgemeinschaften ausmachen, den Richtwert von 378 Euro um 8 Euro auf 370 Euro zu senken. Der Richtwert für 2-Personen-Haushalte sollte gleich bleiben. Erst ab 3-Personen-Haushalten waren nach den Vorschlägen der Mehrheit minimale Erhöhungen vorgesehen. Würde die Haltung der Mehrheit in eine Rechtsverordnung umgesetzt, hätte das für unseren Bezirk schwerwiegende Konsequenzen. Was schon jetzt Wirklichkeit ist, würde sich in Zukunft erheblich verstärken. Hartz-IV-Empfangende müssten in größerer Zahl unseren Bezirk verlassen. Die in § 22a SGB II geforderte „Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen“ würde damit ad absurdum geführt.
ÄA SPD 08.09.2011 Umwandlung in eine Resolution
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die Forderung nach einer schnellen Erhöhung der Richtwerte für Wohnungsmieten bei EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII. Die BVV setzt sich dafür ein, dass EmpfängerInnen von Transferleistungen auf Grund steigender Mieten nicht aus unserem Bezirk verdrängt werden, da die tatsächlichen Mietkosten die entsprechenden Richtwerte übersteigen. Die Richtwerte müssen für alle Haushaltsgrößen entsprechend angehoben werden. Die BVV fordert die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien sowie den Berliner Senat dazu auf, sich für eine entsprechende Änderung der AV wohnen einzusetzen bzw. eine dahingehende Einigung im Sinne der Betroffenen zu erzielen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass möglichst schnell höhere Richtwerte für Mieten bei Hartz-IV- und Sozialhilfeempfangenden per Rechtsverordnung beschlossen werden. Inhalt der Rechtsverordnung soll u.a. sein, Mietkosten nicht nur für einfache Wohnlagen zu übernehmen und die Richtwerte für alle Bedarfsgemeinschaften ab 1-Personenhaushalte in Anlehnung an die durchschnittlich gestiegenen Mietkosten zu erhöhen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, eine auch über den 18. September hinausgehende Kampagne zu initiieren, um öffentlichen Druck auf den Berliner Senat auszuüben.
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