Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/2273/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt sicherzustellen, dass die Bürgersteige gegenüber den barrierefreien Eingängen zum Park am Gleisdreieck ebenfalls Barrierefreiheit vorweisen.
Begründung:
Barrierefreiheit macht nur dann Sinn, wenn sie auch beidseitig nutzbar ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
UMV 23.08.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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