Drucksache - DS/2267/III  

 
 
Betreff: Schulreinigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDPers/Haush/Invest.
Verfasser:Noa, MiriamHirschmüller, Werner
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule Vorberatung
01.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
06.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Verträge mit den an Schulen aktiven Reinigungsfirmen spätestens zur nächsten Ausschreibung um eine wenigstens in den Grundschulen regelmäßige Reinigung der Tische zu erweitern.

Ferner sind die Reinigungsfirmen bzw. die geschlossenen Verträge daraufhin zu überprüfen, ob

-          die Beschäftigten nach tariflichem Mindestlohn bezahlt werden,

-          die Verträge wirklich erfüllt werden, und, so dies nicht der Fall ist,

-          die Firmen überhaupt genug Beschäftigte zu ausreichenden Zeiten in die Schulen schicken.

 

Von der bisherigen Praxis des Bezirksamts, nach mehrmaliger Mahung die Leistung zu kürzen, ist Abstand zu nehmen. Statt dessen soll nach geeigneteren wirksamen Maßnahmen gesucht werden, um eine wenigstens vertragsgemäße Reinigung der Schulen gewährleisten zu können.

 

Begründung:

 

Die Leistungsverträge mit den Reinigungsfirmen umfassen abgesehen von der Reinigung der Toiletten nur die Reinigung der Böden alle zwei Tage. So gut wie keine einzige Schule unseres Bezirks ist zufrieden mit der erbrachten Leistung der jeweils bei ihr tätigen Reinigungsfirma. Vor allem in Grundschulen reicht es einfach nicht aus, nur grob die Böden zu reinigen – weshalb inzwischen oft die Lehrer, zum Teil mit Hilfe der Schüler, die Tische säubern und die Zwischenreinigung der Böden übernehmen.

Wir haben es also mit zwei Grundproblemen zu tun: Auf der einen Seite der unzureichende Inhalt der Reinigungsverträge, auf der anderen die mangelhafte Leistungserfüllung der beauftragten Firmen. Letzteres könnte evtl. darauf zurückzuführen sein, dass im Bereich der Gebäudereinigung oft mit zweifelhaften Arbeitsverträgen gearbeitet wird und die Angestellten zum Teil aufgrund dieser Verträge so wenig verdienen, dass sie mehrere Beschäftigungsverhältnisse eingehen müssen.

Dem Bezirksamt sollte daran gelegen sein, a) die ihm anvertrauten Schulen zu einem Ort zu machen, an dem sich Lernende und Lehrende gerne aufhalten und b) dafür zu sorgen, dass die von ihm beauftragten Reinigungskräfte (materiell, zeitlich und personell) in der Lage sind, ihre Arbeit zur Zufriedenheit aller zu erfüllen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung einstimmig: Ausschuss für Schule, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.

 

PHI 06.09.2011

Von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 
 

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