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Drucksache - DS/2118/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Konzept zur großflächigen Parkraumbewirtschaftung im Bezirk zu erstellen. Dieses Konzept soll dabei folgende Prämissen zum Ziel haben: · Bereitstellung von hinreichend Parkraum für Anwohner und Anwohnerinnen (Anwohnerparkplätze) · Senkung des Verkehrsaufkommens und damit Reduzierung von Lärm und Umweltbelastung · Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto · Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauches (Falschparker)
Der BVV ist bis April 2011 zu berichten.
Begründung:
Als Innenstadtbezirk ist Friedrichshain-Kreuzberg nicht nur durch den Durchgangsverkehr sondern auch besonders als Ziel von motorisiertem Individualverkehr belastet. Hierdurch kommt es zu einem gesteigerten Parksuchverkehr, so dass die Zahl der parkenden Fahrzeuge die Zahl der verfügbaren Parkplätze in vielen Wohngebieten oft übersteigt und somit eine Überschussnachfrage entsteht. Anwohner haben oft Mühe, in den Abendstunden einen Parkplatz nahe ihrer Wohnung zu finden. Der Parkdruck wird auch noch dadurch erhöht, dass in angrenzenden Bezirken bereits Parkraumbewirtschaftung praktiziert wird und dadurch vermehrt auf angrenzende Parkplätze in unserem Bezirk ausgewichen wird. Diese führt insgesamt zu einer erhöhten Verkehrs- und damit auch zu erhöhter Lärm- und Umweltbelastung. Dieser kann durch eine gezielte und vernünftige Parkraumbewirtschaftung entgegengewirkt werden. Darüber hinaus können hierdurch auch weitere Einnahmen für den Bezirk generiert werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.
ÄA DIE LINKE
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich ein Konzept zur großflächigen Parkraumbewirtschaftung im Bezirk zu erstellen. Dieses Konzept soll dabei folgende Prämissen zum Ziel haben: · Bereitstellung von hinreichend Parkraum für Anwohner und Anwohnerinnen (Anwohnerparkplätze) · Senkung des Verkehrsaufkommens und damit Reduzierung von Lärm und Umweltbelastung · Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto · Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauches (Falschparker)
Der BVV ist bis April 2011 zu berichten.
05.04.2011 UMV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schrittweise ein Grobkonzept zur großflächigen Parkraumbewirtschaftung im Bezirk zu erstellen und dessen wichtigste Ergebnisse in die Fortschreibung des Bereichsentwicklungsplanes von 2005 nachrichtlich aufzunehmen.
Dieses Konzept soll dabei unter Zugrundelegung folgender Prämissen durch das Bezirksamt erarbeitet werden:
· Bereitstellung von hinreichend Parkraum für Anwohner und Anwohnerinnen (Anwohnerparkplätze); · Senkung des Verkehrsaufkommens und damit Reduzierung von Lärm und Umweltbelastung; · Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto; · Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauches (Falschparker)
Über erste Ergebnisse ist der BVV bis Juni 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, schrittweise ein Grobkonzept zur großflächigen Parkraumbewirtschaftung im Bezirk zu erstellen und dessen wichtigste Ergebnisse in die Fortschreibung des Bereichsentwicklungsplanes von 2005 nachrichtlich aufzunehmen.
Dieses Konzept soll dabei unter Zugrundelegung folgender Prämissen durch das Bezirksamt erarbeitet werden:
· Bereitstellung von hinreichend Parkraum für Anwohner und Anwohnerinnen (Anwohnerparkplätze); · Senkung des Verkehrsaufkommens und damit Reduzierung von Lärm und Umweltbelastung; · Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto; · Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauches (Falschparker)
Über erste Ergebnisse ist der BVV bis Juni 2011 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
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