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Drucksache - DS/2004/III
Ich frage das Bezirksamt:
Zusatzfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 30.11.10 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice - 3260 - Stadtraträtin
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 24.11. 2010 beantworte ich wie folgt:
Es ist nicht zutreffend, dass die generelle PAK- Beseitigung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Dachhaut im Jahre 2003 hätte zwingend erfolgen müssen. Es ist bei einer Dacherneuerung von einer Mindestnutzungsdauer von 30 Jahren auszugehen. Bei der damaligen PAK - Sanierung wurde lt. LV die Dachpappe "soweit als möglich "entfernt. Hier ist unschwer ein gewisser Spielraum zu erkennen. Um Mehrkosten zu vermeiden, wurde auf ein kostenintensives Abfräsen des Gefälleestrichs verzichtet, da in diesem Bereich eine Gefährdung ausgeschlossen wurde. Anders verhält sich die Sache, wenn im Zusammenhang mit der Aufstockung der Außenbereich zum Innenbereich wird. Hier können Restgefährdungen nicht ganz ausgeschlossen werden und deshalb erfolgte die PAK- Sanierung.
Es können also keine Regressansprüche aus der Dachsanierung von 2003 hergeleitet werden.
Die Abnahme erfolgte durch das Baumanagement am 07.11.2003. Es wurden keine Mängel festgestellt.
Zusatzfragen:
Für eine rechtliche Prüfung gab es keinen Grund.
Sollte sich bei den entstandenen Durchlaufschäden herausstellen, dass nach der Austrocknung Schäden zu beklagen sind, dann werden diese selbstverständlich nach dem Verursacherprinzip geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky Dez BWI
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