Drucksache - DS/2004/III  

 
 
Betreff: Möglichkeit von Regressansprüchen an der Modersohn Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, JohnDahl, John
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass bereits bei der Dachsanierung im Jahre 2003 die PAK-Schadstoffe hätten beseitigt werden müssen und hierzu die beauftragte Firma auch vertraglich verpflichtet war?
     
  2. Hat man die Firma entsprechend in Regress genommen? Wenn nein, warum nicht?
     
  3. Wie, wann und von wem wurde damals die Abnahme der Dacharbeiten an der Modersohn Grundschule vorgenommen, was wurde im Abnahmeprotokoll hinsichtlich der Schadstoffbeseitigung konkret vermerkt, wie wurde überprüft, dass diesbezüglich eine vertragsgemäße Leistung erbracht wurde?

 

Zusatzfragen:

 

  1. Wurde durch das BA rechtlich geprüft, ob der Mangel durch den Bauunternehmer arglistig verschwiegen wurde?

 

  1. Bestehen hinsichtlich der aktuellen Wasserschäden an der Modersohn Grundschule Regressansprüche gegen die beauftrage Tischlerei?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      30.11.10

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                                      - 3260 -

Stadtraträtin

 

 

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  24.11. 2010 beantworte ich wie folgt:

 

  1. Ist es zutreffend, dass bereits bei der Dachsanierung im Jahre 2003 die PAK Schadstoffe hätten beseitigt werden müssen und hierzu die beauftragte Firma auch vertraglich verpflichtet war?

Es ist nicht zutreffend, dass die generelle PAK- Beseitigung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Dachhaut im Jahre 2003 hätte zwingend erfolgen müssen. Es ist bei einer

Dacherneuerung von einer Mindestnutzungsdauer von 30 Jahren auszugehen. Bei der damaligen PAK - Sanierung wurde lt. LV die Dachpappe "soweit als möglich "entfernt. Hier ist unschwer ein gewisser Spielraum zu erkennen. Um Mehrkosten zu vermeiden, wurde auf ein kostenintensives Abfräsen des Gefälleestrichs verzichtet, da in diesem Bereich  eine Gefährdung ausgeschlossen wurde.

Anders verhält sich die Sache, wenn im Zusammenhang mit der Aufstockung der Außenbereich zum Innenbereich wird. Hier können Restgefährdungen nicht ganz ausgeschlossen werden und deshalb erfolgte die PAK- Sanierung.

 

  1. Hat man die Firma entsprechend in Regress genommen? Wenn nein, warum nicht?

Es können also keine Regressansprüche aus der Dachsanierung von 2003 hergeleitet werden.

 

  1. Wie, wann und von wem wurde damals die Abnahme der Dacharbeiten an der Modersohn Grundschule vorgenommen, was wurde im Abnahmeprotokoll hinsichtlich der Schadstoffbeseitigung konkret vermerkt, wie wurde überprüft, dass diesbezüglich eine vertragsgemäße Leistung erbracht wurde?

Die Abnahme erfolgte durch das Baumanagement am 07.11.2003. Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

Zusatzfragen:

  1. Wurde durch das BA rechtlich geprüft, ob der Mangel durch den Bauunternehmer arglistig verschwiegen wurde?

Für eine rechtliche Prüfung gab es keinen Grund.

 

  1. Bestehen hinsichtlich der aktuellen Wasserschäden an der Modersohn Grundschule Regressansprüche gegen die beauftrage Tischlerei?

Sollte sich bei den entstandenen Durchlaufschäden herausstellen, dass nach der Austrocknung Schäden zu beklagen sind, dann werden diese selbstverständlich nach dem Verursacherprinzip geregelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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