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Drucksache - DS/1995/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann bekam das QM-Team
Wassertorstraße die Zusage, dass im MehrGenerationenHaus Wassertor die
Baumaßnahmen für einen direkten Gartenzugang aus dem "Wohnzimmer" und ein
behindertengerechtes WC finanziert werden? 2. Was wurde aus den QF IV-Geldern, die
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für diesen Zweck und eine zusätzliche
Dachsanierung des MGH an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur
treuhänderischen Verwaltung überwiesen wurden? 3. Aus welchem Titel des
Bezirkshaushaltes 2011 stammen die vom Bezirksbürgermeister Dr. Schulz auf eine
Bürgerinnenanfrage zugesagten Mittel, die die Baumaßnahmen im nächsten Jahr
ermöglichen sollen? Nachfragen: 1. Welche Gründe gibt es, dass nach
Bewilligung des Geldes die weitere Planung und die Durchführung der
Baumaßnahmen nicht erfolgten? 2. Welche Maßnahmen werden sofort
ergriffen, um Besucher und Passanten vor dem herabfallenden Putz, der sich auf
Grund des schlechten Dachzustandes löst, zu schützen und weitere Schäden durch
den kommenden Winter zu vermeiden? Beantwortung:
BzBm Herr Dr. Schulz Frage
1 Aus Sicht
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die ja die Geldgeber für das
Programm soziale Stadt / QR 4 sind, war es im Juli 2010 möglich Aufträge zu
vergeben. Allerdings war hier im Bezirksamt die Vorstellung gewesen, dass dazu
eine geprüfte BPU vorliegen müsste, die etwas länger dauerte und dann auch erst
im Herbst 2010 den Prüfvermerk auch von der Servicestelle hatte. Das ist,
glaube ich, einer der wesentlichen Punkte, warum es nicht zu einer rechtzeitigen
Auftragsvergabe gekommen ist. Das ist in der Zwischenzeit geklärt, ich bedaure
das außerordentlich. Man kann es natürlich darüber streiten, ob das die
Baudienststelle hätte wissen müssen oder nicht. Aber das ist eine Besonderheit
offenkundig von QR 4, das mit der Zusage von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung dann auch loßgelegt werden kann. Das ist dann am Programm
nicht der Fall. Frage
2 Die
Mittel sind aus Sicht der Baudienststelle nicht mehr in der verbleibenden Zeit
umsetzbar. Sie müssen ja nicht nur gebunden sondern auch vor Kassenschluss
abgerechnet werden, weil sie auch an das Haushaltsjahr 2010 gebunden sind.
Diese Mittel können nicht mehr verwendet werden. Das ist auch als Mitteilung,
entsprechend den Routinen die wir mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
haben, der Senatsverwaltung mitgeteilt worden. Insoweit wird vermutlich die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Mittel dann irgendwo anders
einsetzen, wo sich möglicherweise mit den Überschreitungen ergeben haben. Frage
3 In
Verbindung mit der Restbeantwortung der Frage 2. Wir
hatten ja zwei Haushaltsjahre; das eine Haushaltsjahr 2010 mit einer
Größenordnung von circa 70.000 € und dann in 2011 mit einer Rate von circa
40.000 €; also rund 115.000 € im Gesamtbetrag. Diese Rate von rund 40.000 €
steht in 2011 noch zur Verfügung. Und ich bin in der Tat der Meinung, dass
diese weggefallenen Mittel aus QR 4 für das Haushaltsjahr 2010, wir ersetzen
sollten und müssen in 2011, damit die dort offenkundigen und unabdingbar auch
zu behebenden Mängel auch geregelt werden. Und diese Botschaft habe ich auch
den Mitgliedern des Vereins vom MGA gegeben, weil ich glaube, dass solange
diese Liegenschaft noch im Fachvermögen des Bezirksamtes ist, wir uns natürlich
auch aus einer Instandhaltungs- und Instandsetzungsverantwortung nicht stehlen
werden können. Wenn es
nicht gelingen sollte, aus irgendeinem anderen Förderprogramm die 70.000 € im
Haushaltsjahr 2011 zu mobilisieren, dann werden wir das aus
Bauunterhaltungsmitteln des Bezirks finanzieren müssen. Eine andere Möglichkeit
gibt es nicht. Die Bauunterhaltungsmittel des Bezirks sind natürlich, wenn es
keine Fördermittel gibt, die Standard Einsatzmittel um ein Gebäude, das uns
gehört und im Fachvermögen befindet, baulich instand zusetzen. Nachfrage
1 Das habe
ich schon in der Beantwortung der ersten Frage angesprochen. Das war der
Baudienststelle nicht klar, dass sozusagen mit dem Bewilligungsschreiben der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das im Juli dann vorlag, hinsichtlich
dem aufgestockten Mittelansatz, dass damit dann gleich losgelegt werden kann
und in diesem Falle nicht abgewartet werden muss bis die Bauplanungsunterlage
geprüft vorliegt, wie in den anderen Programmen Stadtumbau Ost aus oder
ähnlichen Programmen. Nachfrage
2 Das wird
man sich noch mal anschauen müssen; von der Baudienststelle, ob das wirklich so
ist, dass jetzt ein baulicher Zustand entstanden ist der durch herabfallenden
Putz oder Ähnliches Passanten gefährden würde. Wenn dieser Zustand da ist,
müsste er schon aus dem Aspekt vom (Assok?); dort ist dann Handlungsbedarf. Das
muss natürlich betrachtet werden und wenn das so ist, dann müsste mit einer
kleinen Maßnahme eine entsprechende Sicherung durchgeführt werden. BV
Hehmke Also mich
würde noch mal interessieren, ist es das erste Mal dass das Bezirksamt aus QR 4
Mittel akquirieren kann, so dass es überhaupt niemandem bekannt war? Und damit
zusammenhängend die Frage: Die besagte Baudienststelle, die sie erwähnt haben,
ist sie ihrer Abteilung zugehörig Herr Bürgermeister oder gehört die zur
Abteilung BWI? BzBm Zur
ersten Frage, so wie ich das richtig verstanden habe: Bislang ist QR 4 nach
meinem Kenntnisstand immer so abgewickelt worden, dass sozusagen man den
Vorgang immer so abgewickelt und abgearbeitet hat, bis zur geprüften BPU. Das
könnte möglicherweise eine Ursache gewesen sein, dass in diesem konkreten Fall
wo ein gewisser Zeitdruck da war, man diese Information nicht besaß und nicht
ausgelotet hat. Zu Frage
zwei, die Baudiebstähle (das wissen Sie ja) gehört nicht zur Abteilung
Stadtentwicklung Personal und Gleichbehandlung, sondern zur Abteilung BWI. |
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