Drucksache - DS/1988/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan VI-150d-2b für die Grundstücke Enckestraße 4A - 4, Markgrafenstraße 85 - 87, Lindenstraße 91 mit Ausnahme einer westlich der Enckestraße gelegenen Fläche und Friedrichstraße 20 - 22 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberghier: Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Erweiterung des Plangebietes und Offenlegungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
04.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK Bebauungsplan VI-150d-2b FINAL  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die vollständige Textfassung steht Ihnen online

(http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/) zur Verfügung

und wird Ihnen auf Anfrage

(bezirksverordnetenversammlung@ba-fk.verwalt-berlin.de) digital zugesandt.

 

Die vollständige Druckfassung erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse und die Fraktionsbüros.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

StadtBau 04.01.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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