Drucksache - DS/1981/III  

 
 
Betreff: Neuordnung Jobcenter - Chancen nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Brandt, RüdigerBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
24.08.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter zusammen mit dem Ausschuss für Integration und Migration      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1981III VzK korrigiert _2_  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Verbesserungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Dabei ist eine stärkere Orientierung nach den konkreten, zum Teil gruppenspezifischen Qualifikationen und Herausforderungen anzustreben. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

 

Insbesondere die folgenden Maßnahmen sind zur Erreichung dieses Zieles in die Prüfung einzubeziehen:

 

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.

 

Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.

 

Die Möglichkeit für die VermittlerInnen und SachbearbeiterInnen im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an KlientInnen weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

 

Die Sicherstellung, dass KlientInnen des Jobcenters in der Regel nur dann ihre/n Vermittler/in wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

 

Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

 

Evaluation, wie über die spezifischen Sprechzeiten hinaus die erwerbstätigen Personen, deren Einkommen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegt und die daher ergänzende Leistungen durch das Jobcenter bekommen („AufstockerInnen“) durch gesonderte Beratungs- und Weiterbildungsangebote betreut werden können.

 

Spezielle VermittlerInnen/FallmanagerInnen, die als eigene AnsprechpartnerInnen für Menschen mit Behinderung bereit stehen und über die speziellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.

 

Eigene AnsprechpartnerInnen für den Personenkreis der Über-50jährigen, die in Zusammenarbeit mit den Betroffenen die spezifischen Programme nutzen, um eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt anzuzielen und zu ermöglichen.

 

Die interkulturelle Öffnung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg soll fortgesetzt und verstärkt werden. Zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist eine regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote anzustreben.

 

Schaffung eines eigenen AkademikerInnenservices analog des ALG-I-Bereiches der Agentur für Arbeit und der Einsatz von für diesen Bereich geschulten Personals. Diesem Bereich sind auch die Personen zuzuordnen, die über akademische Abschlüsse aus anderen Ländern verfügen, die in Deutschland nicht anerkannt sind.

 

Der BVV ist zum März 2011 zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Nachdem der Fortbestand der Jobcenter von der Bundespolitik in letzter Sekunde doch noch gesichert zu werden scheint, sollte die nur noch begrenzt notwendige organisatorische Neuordnung der Jobcenter nicht dazu verleiten, alles beim Alten zu lassen. Die Neuordnung sollte hingegen dazu benutzt werden  die vorhandenen Defizite aufzuarbeiten und im Sinne einer verbesserten Effizienz die Integration in den ersten Arbeitsmarkt  verstärken. Dabei kommt es auch darauf an den Service  für die KundInnen zu verbessern und  auch besondere Aufmerksamkeit den KundInnen zu widmen, die spezifische Qualifikationen und/oder größere Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben. Die Vermittlungsprobleme liegen nicht allein in individuellen Qualifikationsdefiziten, sondern oft in den spezifischen Lebensumständen, die eine Vergleichbarkeit und damit eine gesonderte Betreuung und Beratung ermöglichen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss Beschäftigung und JobCenter überwiesen.

 

JC

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

26.01.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass die zum 1.1.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Verbesserungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Dabei ist eine stärkere Orientierung nach den konkreten, zum Teil gruppenspezifischen Qualifikationen und Herausforderungen anzustreben. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

 

Insbesondere die folgenden Maßnahmen sind zur Erreichung dieses Zieles in die Prüfung einzubeziehen:

 

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität.

 

Eine kostenlose Servicehotline, oder zumindest eine Erreichbarkeit des Jobcenters zum Ortstarif.

 

Die Möglichkeit für die VermittlerInnen und SachbearbeiterInnen im Jobcenter, ihre direkten Emailadressen und Durchwahlnummern an KlientInnen weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

 

Die Sicherstellung, dass KlientInnen des Jobcenters in der Regel nur dann ihre/n Vermittler/in wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

 

Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

 

Evaluation, wie über die spezifischen Sprechzeiten hinaus die erwerbstätigen Personen, deren Einkommen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegt und die daher ergänzende Leistungen durch das Jobcenter bekommen („AufstockerInnen“) durch gesonderte Beratungs- und Weiterbildungsangebote betreut werden können.

 

Spezielle VermittlerInnen/FallmanagerInnen, die als eigene AnsprechpartnerInnen für Menschen mit Behinderung bereit stehen und über die speziellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt für diese Klientel Auskunft geben können.

 

Eigene AnsprechpartnerInnen für den Personenkreis der Über-50jährigen, die in Zusammenarbeit mit den Betroffenen die spezifischen Programme nutzen, um eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt anzuzielen und zu ermöglichen.

 

Die interkulturelle Öffnung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg soll fortgesetzt und verstärkt werden. Zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz ist eine regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote anzustreben.

 

Schaffung eines eigenen AkademikerInnenservices analog des ALG-I-Bereiches der Agentur für Arbeit und der Einsatz von für diesen Bereich geschulten Personals. Diesem Bereich sind auch die Personen zuzuordnen, die über akademische Abschlüsse aus anderen Ländern verfügen, die in Deutschland nicht anerkannt sind.

 

Der BVV ist zum März 2011 zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

JC 24.08.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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