Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1932/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, auf der Internetseite des Ordnungsamts an prominenter Stelle eine Auflistung von Ansprechpartnern mit Telefonnummern und e-mail-Adressen bezüglich verschiedenster Formen von Ruhestörung darzustellen. Es sollte übersichtlich daraus hervorgehen, in welchen Zuständigkeitsbereich die Störungen fallen, (Bezirk, Senat, Polizei) und wann diese Stellen telefonisch erreichbar sind.
Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden von BürgerInnen, dass Sie im Falle einer Störung von einer Behörde zur anderen verwiesen werden, was dazu führt, dass Sie sich mit Ihrem berechtigten Anliegen allein gelassen fühlen. Das ist unzumutbar.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Immobilien und Verwaltung, Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement, Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt ff.
13.01.11 WiAS
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, auf der Internetseite an prominenter Stelle eine Auflistung von Ansprechpartnern mit Telefonnummern und e-mail-Adressen bezüglich verschiedenster Formen von Ruhestörung darzustellen. Es sollte übersichtlich daraus hervorgehen, in welchen Zuständigkeitsbereich die Störungen fallen, (Bezirk, Senat, Polizei) und wann diese Stellen telefonisch erreichbar sind.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, auf der Internetseite an prominenter Stelle eine Auflistung von Ansprechpartnern mit Telefonnummern und e-mail-Adressen bezüglich verschiedenster Formen von Ruhestörung darzustellen. Es sollte übersichtlich daraus hervorgehen, in welchen Zuständigkeitsbereich die Störungen fallen, (Bezirk, Senat, Polizei) und wann diese Stellen telefonisch erreichbar sind.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin