Drucksache - DS/1880/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan SEZ aufstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Salonek, GumbertBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
17.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück des SEZ, Landsberger Allee einzuleiten.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die derzeitige Nutzung für Sportzwecke und als Grünanlage im Bebauungsplan festzuschreiben und eine weitere Bebauung zu anderen Nutzungszwecken und insbesondere eine Nachverdichtung des Grundstücks zu verhindern.

 

Weiterhin ist umgehend eine Veränderungssperre für dieses Grundstück zu verfügen.

 

 

Begründung:

 

Nach der derzeitigen Planungssituation ist es jederzeit baurechtlich möglich das SEZ abzureißen und das Grundstück gemäß § 34 BauGB zu bebauen.

 

Der Bebauungsplan soll das dauerhaft verhindern und stattdessen die Nutzung als Sport? und Erholungsfläche absichern.

 

Eine sofortige Veränderungssperre ist notwendig, damit vor in Kraft treten eines Bebauungsplanes kein erhöhter Verwertungsanreiz für dieses Grundstück entsteht.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

17.11.2010 StadtPlan

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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