Drucksache - DS/1875/III  

 
 
Betreff: East-Side-Park ausdehnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Panhoff, HansBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
12.10.2010 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
02.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Ordnungsamt und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und den Eignern der Grundstücke Mühlenstr. 60 sowie Mühlenstr. 61-63 für einen Tausch derer Grundstücke mit wertgleichen landeseigenen Grundstücken einzusetzen, um damit die Voraussetzungen für einen Weiterbau des East-Side-Parks flussabwärts zu einem durchgängigen Uferpark von Oberbaumbrücke bis Energieforum zu schaffen und den vollständigen Erhalt der denkmalgeschützten East-Side-Gallery im mittleren Abschnitt zu sichern.

Nach erfolgtem Grundstückstausch ist ein Änderungsverfahren für eine öffentliche Grünfläche einzuleiten.

Über den Stand der entsprechenden Verhandlungen ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

 

Der vergangene Sommer hat gezeigt, wie wichtig eine Parkanlage zwischen East-Side-Gallery und Spree für die Bevölkerung und die Besucher der Stadt ist. Der bestehende East-Side-Park gerät an schönen Sommertagen aufgrund seiner Lage und seiner besonderen Qualitäten als sonnenzugewandtem Ruhebereich unter erheblichen Nutzungsdruck. Er erfüllt nicht nur Erholungsfunktionen, sondern ist Teil der touristischen Infrastruktur und hat damit zumindest indirekt auch wirtschaftliche Bedeutung.

Seine Qualitäten entstehen nicht nur durch seine Gestaltung, sondern auch durch die Lärmabschirmung durch das Bauwerk East-Side-Gallery. Dies gilt gleichermaßen für den fertiggestellten Abschnitt  im nordwestlichen Bereich.

Der Mittelabschnitt auf den Grundstücken Mühlenstraße 60-63 wurde in den vergangenen Jahren unter privater Regie als gastronomisch als Strandbar(s) genutzt. Hier ist eine durchgängige Durchwegung teils eingeschränkt, teils unmöglich, was von promenierenden Besuchern also äußerst störend empfunden wird. Hier ist bei künftiger Zwischennutzung genauer darauf zu achten, dass dieser Abschnitt keine Blockade darstellt.

Auf dem Grundstück Mühlenstr. 60 am Brückenkopf des zukünftigen Brommystegs ist ein Wohnhochhaus mit über 60 Metern Höhe geplant, das im Wesentlichen Luxuswohnungen mit Spreeblick enthalten soll. Auf den benachbarten Grundstücken 61-63 ist ein ca. 140 Meter langer und 30 m hohen Gebäuderiegel vorgesehen. Für die Erschließung der beiden Gebäude muss die East-Side-Gallery aufgebrochen werden, womit das denkmalgeschützte Bauwerk noch mehr durchlöchert und in Mitleidenschaft gezogen wird als dies auf der Höhe des O2-Anlegestegs bereits geschehen ist.

Die geplante Bebauung wird sich auch störend auf die klimatologische Situation auswirken, da sie ein Hindernis für die Kaltluftströmung entlang des Flusslaufs darstellen wird.

Daher und aus den vorgenannten Gründen sollten alle Versuche unternommen werden, die Bebauung an dieser Stelle abzuwenden. Auch aus gesamtstädtischer Sicht ist es geboten, zu Gunsten eines qualitätsvollen Grün- und Freiraums den Planungsfehler der 1990er Jahre zu korrigieren.

Da bereits Baurecht besteht, würde eine Änderung des Bebauungsplans bzw. der Planung finanzielle Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Eine bessere Lösung erscheint daher ein Grundstückstausch, bevorzugt dort, wo über künftiges Baurecht eine Wertsteigerung vorhandener landeseigener Liegenschaften entstehen wird und daher der Landeshaushalt in geringerem und daher vertretbarerem Maße belastet wird.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse UMV und StadtBau (ff).

 

 

StadtBau 02.11.2010

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und den Eignern der Grundstücke Mühlenstr. 60 sowie Mühlenstr. 61-63 für einen Tausch derer Grundstücke mit wertgleichen landeseigenen Grundstücken einzusetzen, um damit die Voraussetzungen für einen Weiterbau des East-Side-Parks flussabwärts zu einem durchgängigen Uferpark von Oberbaumbrücke bis Energieforum zu schaffen und den vollständigen Erhalt der denkmalgeschützten East-Side-Gallery im mittleren Abschnitt zu sichern.

Nach erfolgtem Grundstückstausch ist ein Änderungsverfahren für eine öffentliche Grünfläche einzuleiten.

Über den Stand der entsprechenden Verhandlungen ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und den Eignern der Grundstücke Mühlenstr. 60 sowie Mühlenstr. 61-63 für einen Tausch derer Grundstücke mit wertgleichen landeseigenen Grundstücken einzusetzen, um damit die Voraussetzungen für einen Weiterbau des East-Side-Parks flussabwärts zu einem durchgängigen Uferpark von Oberbaumbrücke bis Energieforum zu schaffen und den vollständigen Erhalt der denkmalgeschützten East-Side-Gallery im mittleren Abschnitt zu sichern.

Nach erfolgtem Grundstückstausch ist ein Änderungsverfahren für eine öffentliche Grünfläche einzuleiten.

Über den Stand der entsprechenden Verhandlungen ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.

 

 
 

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