Drucksache - DS/1622/III  

 
 
Betreff: Winterdienst auf öffentlichem Straßenland ¿ ein Tabu für Barrierefreiheit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
Verfasser:Waldukat, RitaWaldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.02.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen wurden das öffentliche Straßenland in den Bezirken

Friedrichshain und Kreuzberg und hier insbesondere die Geh- und Fahrradwege im unterschiedlichen Umfang von Schnee und Eis beräumt.

 

  1. Welches Unternehmen wurde mit der  Beräumung der Wege vor den öffentlichen Gebäuden des Bezirkes beauftragt und wie wurde die Ausführung bzw. Nichtausführung kontrolliert?

 

  1. Wie und auf welchem Wege werden Betroffene bei Unfallschäden auf öffentlichem Straßenland, Geh- und Radwegen entschädigt?

 

Dr. Beckers:

Zu 1:

Gemäß dem Straßenreinigungsgesetz ergibt sich der Umfang des auf Fahrbahnen erforderlichen Winterdienstes aus einem Streuplan mit 2 Einsatzstufen und der Wetterlage. In der Einsatzstufe 1 werden die Strassen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Strassen mit liniengebundenen  Personennahverkehr aufgenommen und in die Stufe 2 alle übrigen Strassen. Strassen der Stufe 1 werden vorrangig behandelt. Zuständig ist das Land Berlin. Die Aufgaben werden von der BSR wahrgenommen. Nach dem Gesetz ist der Schnee auf Fahrbahnen grundsätzlich zu räumen. Auf ausgebauten Fahrradwegen wird Schnee von der BSR nur bekämpft, sobald sie mit Kehrmaschinen befahrbar sind. Auf Gehwegen gibt es demgegenüber unterschiedliche Verantwortler, nämlich die jeweiligen, anliegenden Grundstückseigentümer und beauftragte Winterdienste. Die beauftragten Winterdienste sind beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Bezirk Lichtenberg registriert. Sie sind die Verantwortlichen, wenn dem Winterdienst nicht oder nicht vollständig nachgekommen wird und eine Beauftragung vorliegt. Gesetzlich vorgeschrieben ist einer Bekämpfung der Schnee- und Eisglätte, aber keine vollständige Räumung oder Beseitigung, sodass die Kontrolle durch das Ordnungsamt auch nicht zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten führt, obwohl dort eine Schneedecke oder Eisdecke vorhanden ist. Liegt ein Verstoß vor, muss beim Amt in Lichtenberg ermittelt werden, ob die Winterpflicht vom Hauseigentümer auf einen dann verantwortlichen Winterdienst übertragen wurde oder nicht. Da dort lediglich 3 Mitarbeiterinnen für ganz Berlin zuständig sind, wird die zeitnahe Auskunft leider verzögert, sodass wir nur sehr  spät erfahren, wer für den Winterdienst verantwortlich ist, also der Eigentümer oder ein beauftragter Winterdienst. sodass die entspr. Kontaktaufnahme verzögert wird.

Derzeit wird bei der Senatsverwaltung für Inneres geprüft, dass hatten wir in der letzten Runde bei Herrn Staatssekretär Freisel, was dort auch Thema war, dieses Verfahren gänzlich aufzugeben oder den Bezirken eigenen Zugang zu den entspr. Daten einzuräumen.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung und dem darüber hinaus gezeigten Arrangements von Eigentümern und Winterdiensten ist die Intensität und Qualität der ergriffenen Maßnahmen daher zwangsläufig sehr unterschiedlich.

Darüber hinaus wird in stark frequentierten Bereichen gestreutes Granulat schnell zertreten und ist dann nicht mehr erkennbar, sodass sich hier ein gegenüber den nicht genutzten Bereichen, ein unterschiedlicher Eindruck ergibt.

Zu 2:

Das BA hat die Firma Gegenbauer GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den bezirklichen Liegenschaften beauftragt. Die Kontrolle der Leistungsausführung erfolgt durch die Vorort verantwortlichen HausmeisterInnen oder anderen Beauftragten aber auch durch das Ordnungsamt. Bei mangelhafter Ausführung oder auch Ausbleiben der Leistungserbringung wird der beauftragten Firma eine Mängelanzeige übersandt und gleichzeitig eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Sofern keine Nachbesserung zu verzeichnen ist, erfolgt die Mängelbeseitigung in eigener Verantwortung der MiarbeiterInnen Vorort und das vereinbarte Entgelt wird gekürzt. In einem Fall hat das Ordnungsamt auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ich weiß nicht genau, wo es ist, aber ich vermute, es ist hier vor dem Eingang Rathaus Kreuzberg.

 

Zu 3:

Es handelt sich hier um zivilrechtliche Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche, die soweit Gehwege betroffen sind, beim jeweiligen Grundstückseigentümer geltend gemacht werden müssen. Hat ein Grundstückseigentümer einen Winterdienst beauftragt und diesen in der Übernehmerkartei des Amtes für regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg registrieren lassen, ist der Winterdienst unser Anspruchsgegner.

Eine Haftung erfolgt jedoch auch nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

 

Frau Waldukat:

Ich frage im Interesse der Menschen mit Behinderungen, wann wird dieser Zustand beendet sein, dass auch wirklich auch wieder Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben, sich auf öffentlichen Gehwegen zu bewegen vor der Schneeschmelze oder Eis.

 

Dr. Beckers:

Sehr geehrte Frau Waldukat, ich denke das BA teilt ihren Ärger über die Situation, nicht nur im Friedrichshain - Kreuzberg sondern in Gesamtberlin. Man gewinnt den Eindruck, als wäre dass gar nicht mehr auf den Winter vorbereitet gewesen, so wie das hier zeitweilig aussah und teilweise noch aussieht. Ich gehe mal davon aus, wir haben ja auch über Presse versucht deutlich zu machen, dass 10000 € Ordnungsgeld quasi Bußgeld erhoben werden kann. Die Hauseigentümer oder die entspr. Winterdienste, oder die Hauseigentümer zu motivieren, hier stärker Vorort zu schauen, ob es nicht eine Reinigung durch Private geben kann. Bei den Winterdiensten habe ich den Eindruck, dass sie schlichtweg überfordert sind. Sollte das so sein, wäre in der Tat zu überlegen, dieses, was von der Senatsverwaltung für Inneres im Augenblick geprüft wird, tatsächlich entweder völlig aufzugeben und damit die Verantwortung allein beim Hauseigentümer zu lassen oder aber tatsächlich zu probieren, dass wir hier schneller tätig werden können, um dann auch an die Winterdienste heran treten zu können, aber ich habe, wie gesagt den Eindruck im Augenblick, dass es Kapazitätsmängel sind, weil man auf einen derartigen Winter offensichtlich nicht vorbereitet war.

 

Herr Dahl:

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz darf ja ein Eigentümer den Winterdienst nur einer geeigneten Person. übertragen und das muss ja geprüft werden. Wenn die aber nur 3 Leute haben, wie kann ich mir denn diese Geeignetheitsprüfung vorstellen, angesichts der Zustände auf den Strassen.

 

Dr. Beckers:

Es ist so geregelt, dass dort angezeigt wird, welcher Eigentümer einen Winterdienst beauftragt hat. Wird nach 4 Wochen dieser Anzeige nicht von dem regionalisierten Amt widersprochen, gilt das quasi als akzeptiert und wird in der Datei aufgenommen.

 

Herr Salonek:

Wenn jetzt ein Eigentümer eine solche, weniger geeignete Firma beauftragt hat, sehen sie dann zumindest eine moralische Verpflichtung beim Eigentümer, vielleicht mal selbst die Schippe in die Hand zu nehmen. Kann man vielleicht nachbessern vor dem Rathaus.

 

Dr. Beckers:

Das ist jetzt schwierig für mich zu beantworten, weil ich für die Liegenschaften des Bezirkes nicht zuständig bin, aber ich denke mir, aber ich gehe ja davon aus, dass die Firma Gegenbauer die Aufgabe schnell und zügig erfüllen wird.

 

Herr Dahl:

Wenn die Regelung so ist, dass innerhalb eines Monats geprüft werden muss und wenn dann kein Widerspruch kommt, kann man davon ausgehen, dass im Prinzip keine Geeignetheitsprüfung erfolgt oder nicht.

 

Dr. Beckers:

Das kann ich nicht sagen. 1 Jahr lang haben die Eigentümer Zeit, ihren Winterdienst anzuzeigen und was innerhalb dieses Jahres geschieht, also nicht jetzt kurz vor der Angst, sage ich mal, wo der Winter kurz bevor steht, das vermag ich nicht zu sagen, aber ich halte so nach der ersten Betrachtung 3 Personen für diese Funktion für gerade nicht hinreichend ausgestattet oder , um das ganz vorsichtig und zurückhaltend zu sagen, es waren zu früheren Zeiten oder vor 1990 allein für den Westteil 11 Personen zuständig. Nun haben wir ja bekanntermaßen eine weitaus höhere Aufgabendichte, die mittlerweile nur von 3 Personen erfüllt wird und dass vielleicht auch noch zur Ergänzung, ich habe so gehört, dass von diesen dreien auch noch zwei krank sind.

 

 
 

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