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Drucksache - DS/1622/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Friedrichshain und Kreuzberg und hier insbesondere die Geh-
und Fahrradwege im unterschiedlichen Umfang von Schnee und Eis beräumt.
Dr.
Beckers: Zu 1: Gemäß dem
Straßenreinigungsgesetz ergibt sich der Umfang des auf Fahrbahnen
erforderlichen Winterdienstes aus einem Streuplan mit 2 Einsatzstufen und der
Wetterlage. In der Einsatzstufe 1 werden die Strassen von besonderer
Verkehrsbedeutung und die Strassen mit liniengebundenen Personennahverkehr aufgenommen und in die
Stufe 2 alle übrigen Strassen. Strassen der Stufe 1 werden vorrangig behandelt.
Zuständig ist das Land Berlin. Die Aufgaben werden von der BSR wahrgenommen.
Nach dem Gesetz ist der Schnee auf Fahrbahnen grundsätzlich zu räumen. Auf
ausgebauten Fahrradwegen wird Schnee von der BSR nur bekämpft, sobald sie mit
Kehrmaschinen befahrbar sind. Auf Gehwegen gibt es demgegenüber
unterschiedliche Verantwortler, nämlich die jeweiligen, anliegenden
Grundstückseigentümer und beauftragte Winterdienste. Die beauftragten
Winterdienste sind beim Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Bezirk
Lichtenberg registriert. Sie sind die Verantwortlichen, wenn dem Winterdienst
nicht oder nicht vollständig nachgekommen wird und eine Beauftragung vorliegt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist einer Bekämpfung der Schnee- und Eisglätte, aber
keine vollständige Räumung oder Beseitigung, sodass die Kontrolle durch das
Ordnungsamt auch nicht zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten führt, obwohl
dort eine Schneedecke oder Eisdecke vorhanden ist. Liegt ein Verstoß vor, muss
beim Amt in Lichtenberg ermittelt werden, ob die Winterpflicht vom
Hauseigentümer auf einen dann verantwortlichen Winterdienst übertragen wurde
oder nicht. Da dort lediglich 3 Mitarbeiterinnen für ganz Berlin zuständig sind,
wird die zeitnahe Auskunft leider verzögert, sodass wir nur sehr spät erfahren, wer für den Winterdienst
verantwortlich ist, also der Eigentümer oder ein beauftragter Winterdienst.
sodass die entspr. Kontaktaufnahme verzögert wird. Derzeit
wird bei der Senatsverwaltung für Inneres geprüft, dass hatten wir in der
letzten Runde bei Herrn Staatssekretär Freisel, was dort auch Thema war, dieses
Verfahren gänzlich aufzugeben oder den Bezirken eigenen Zugang zu den entspr.
Daten einzuräumen. Aufgrund
der gesetzlichen Regelung und dem darüber hinaus gezeigten Arrangements von
Eigentümern und Winterdiensten ist die Intensität und Qualität der ergriffenen
Maßnahmen daher zwangsläufig sehr unterschiedlich. Darüber
hinaus wird in stark frequentierten Bereichen gestreutes Granulat schnell
zertreten und ist dann nicht mehr erkennbar, sodass sich hier ein gegenüber den
nicht genutzten Bereichen, ein unterschiedlicher Eindruck ergibt. Zu 2: Das BA hat
die Firma Gegenbauer GmbH mit der Schnee- und Eisbeseitigung vor und auf den
bezirklichen Liegenschaften beauftragt. Die Kontrolle der Leistungsausführung
erfolgt durch die Vorort verantwortlichen HausmeisterInnen oder anderen
Beauftragten aber auch durch das Ordnungsamt. Bei mangelhafter Ausführung oder
auch Ausbleiben der Leistungserbringung wird der beauftragten Firma eine
Mängelanzeige übersandt und gleichzeitig eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.
Sofern keine Nachbesserung zu verzeichnen ist, erfolgt die Mängelbeseitigung in
eigener Verantwortung der MiarbeiterInnen Vorort und das vereinbarte Entgelt
wird gekürzt. In einem Fall hat das Ordnungsamt auch ein Bußgeldverfahren
eingeleitet. Ich weiß nicht genau, wo es ist, aber ich vermute, es ist hier vor
dem Eingang Rathaus Kreuzberg. Zu 3: Es handelt
sich hier um zivilrechtliche Schadenersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche,
die soweit Gehwege betroffen sind, beim jeweiligen Grundstückseigentümer
geltend gemacht werden müssen. Hat ein Grundstückseigentümer einen Winterdienst
beauftragt und diesen in der Übernehmerkartei des Amtes für regionalisierte
Ordnungsaufgaben in Lichtenberg registrieren lassen, ist der Winterdienst unser
Anspruchsgegner. Eine
Haftung erfolgt jedoch auch nur im Rahmen der Zumutbarkeit und
Verhältnismäßigkeit. Frau
Waldukat: Ich frage
im Interesse der Menschen mit Behinderungen, wann wird dieser Zustand beendet
sein, dass auch wirklich auch wieder Rollstuhlfahrer die Möglichkeit haben,
sich auf öffentlichen Gehwegen zu bewegen vor der Schneeschmelze oder Eis. Dr.
Beckers: Sehr
geehrte Frau Waldukat, ich denke das BA teilt ihren Ärger über die Situation,
nicht nur im Friedrichshain - Kreuzberg sondern in Gesamtberlin. Man gewinnt
den Eindruck, als wäre dass gar nicht mehr auf den Winter vorbereitet gewesen,
so wie das hier zeitweilig aussah und teilweise noch aussieht. Ich gehe mal
davon aus, wir haben ja auch über Presse versucht deutlich zu machen, dass
10000 € Ordnungsgeld quasi Bußgeld erhoben werden kann. Die Hauseigentümer oder
die entspr. Winterdienste, oder die Hauseigentümer zu motivieren, hier stärker
Vorort zu schauen, ob es nicht eine Reinigung durch Private geben kann. Bei den
Winterdiensten habe ich den Eindruck, dass sie schlichtweg überfordert sind.
Sollte das so sein, wäre in der Tat zu überlegen, dieses, was von der
Senatsverwaltung für Inneres im Augenblick geprüft wird, tatsächlich entweder
völlig aufzugeben und damit die Verantwortung allein beim Hauseigentümer zu
lassen oder aber tatsächlich zu probieren, dass wir hier schneller tätig werden
können, um dann auch an die Winterdienste heran treten zu können, aber ich
habe, wie gesagt den Eindruck im Augenblick, dass es Kapazitätsmängel sind,
weil man auf einen derartigen Winter offensichtlich nicht vorbereitet war. Herr
Dahl: Nach dem
Berliner Straßenreinigungsgesetz darf ja ein Eigentümer den Winterdienst nur
einer geeigneten Person. übertragen und das muss ja geprüft werden. Wenn die
aber nur 3 Leute haben, wie kann ich mir denn diese Geeignetheitsprüfung
vorstellen, angesichts der Zustände auf den Strassen. Dr.
Beckers: Es ist so
geregelt, dass dort angezeigt wird, welcher Eigentümer einen Winterdienst
beauftragt hat. Wird nach 4 Wochen dieser Anzeige nicht von dem
regionalisierten Amt widersprochen, gilt das quasi als akzeptiert und wird in
der Datei aufgenommen. Herr
Salonek: Wenn jetzt
ein Eigentümer eine solche, weniger geeignete Firma beauftragt hat, sehen sie
dann zumindest eine moralische Verpflichtung beim Eigentümer, vielleicht mal
selbst die Schippe in die Hand zu nehmen. Kann man vielleicht nachbessern vor
dem Rathaus. Dr.
Beckers: Das ist
jetzt schwierig für mich zu beantworten, weil ich für die Liegenschaften des
Bezirkes nicht zuständig bin, aber ich denke mir, aber ich gehe ja davon aus,
dass die Firma Gegenbauer die Aufgabe schnell und zügig erfüllen wird. Herr
Dahl: Wenn die
Regelung so ist, dass innerhalb eines Monats geprüft werden muss und wenn dann
kein Widerspruch kommt, kann man davon ausgehen, dass im Prinzip keine
Geeignetheitsprüfung erfolgt oder nicht. Dr.
Beckers: Das kann
ich nicht sagen. 1 Jahr lang haben die Eigentümer Zeit, ihren Winterdienst
anzuzeigen und was innerhalb dieses Jahres geschieht, also nicht jetzt kurz vor
der Angst, sage ich mal, wo der Winter kurz bevor steht, das vermag ich nicht
zu sagen, aber ich halte so nach der ersten Betrachtung 3 Personen für diese
Funktion für gerade nicht hinreichend ausgestattet oder , um das ganz
vorsichtig und zurückhaltend zu sagen, es waren zu früheren Zeiten oder vor
1990 allein für den Westteil 11 Personen zuständig. Nun haben wir ja
bekanntermaßen eine weitaus höhere Aufgabendichte, die mittlerweile nur von 3
Personen erfüllt wird und dass vielleicht auch noch zur Ergänzung, ich habe so
gehört, dass von diesen dreien auch noch zwei krank sind. |
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