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Drucksache - DS/1615/III
Sehr
geehrte Frau Kätzel, die o.g.
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1.
Was
ist dem Bezirksamt bekannt über drastische Gewerbemieterhöhungen und daraus folgende
Verdrängungsprozesse gewachsener Kiezgeschäfte und -kneipen im Gebiet rund um
die Oranienstraße? Bekannt
ist der Wirtschaftsförderung der Artikel im Tagesspiegel vom 22.01.2010 „Kreuzberg
fällt durch“ im Zusammenhang mit der Vorstellung der Sozialstudie in dem es
heißt: „Die Gewerbemieten in der Oranienstraße seien absurd gestiegen ….“ Die Miete
wird durch die jeweiligen Standortbedingungen, die Ausstattungsmerkmale des
Mietobjektes und durch Angebot und Nachfrage bestimmt. In den letzten Jahren
ist die Nachfrage nach Gewerberäumen stetig gestiegen. Dies
spricht grundsätzlich für die Attraktivität des Standortes hat leider
letztendlich jedoch auch negative Auswirkungen auf die Miethöhe und kann
dadurch zu Verdrängungsprozessen führen. Im
Ergebnis der im Auftrag der Wirtschaftsförderung durchgeführten
Gewerbeleerstandanalyse wurde festgestellt, dass im Bezirk weit weniger Leerstand an Gewerberäumen vorhanden
ist als vermutet. 2.
Haben
sich Gewerbetreibende aus diesem Gebiet an das Bezirksamt gewandt, mit Bitte um
Unterstützung bei anstehenden Mietverhandlungen (wie zum Beispiel der Inhaber
des Kiezcafés „Jenseits“, das nach über 25 Jahren am Heinrichplatz wegen
drastischer Mieterhöhungen schließen musste) und welche Ergebnisse erbrachten
die Gespräche? Gewerbetreibende
aus dem Gebiet haben sich bisher nicht an das Bezirksamt mit der Bitte um
Unterstützung gewandt. 3.
In
Anbetracht dessen, dass in den nächsten Jahren in diesem Gebiet sukzessive
viele Alt-Gewerbemietverträge angestammter Geschäfte und Kneipen auslaufen
(z.B. Buchladen Oh 21), frage ich das Bezirksamt, ob es Gespräche mit den
Hauseigentümern, wie z.B. dem US-Investor Cerberus führt, um die angestammte Mischung
zu erhalten und gibt es Ergebnisse? Auch das
Bezirksamt ist an einer gesunden Mischung und den Erhalt kiezbezogener Angebote
interessiert und verfolgt die Entwicklung kritisch. Nicht gewollt ist die
Ansiedlung von Discountern, da hierdurch die Urbanität verloren geht. Leider
sind die Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Bezirk begrenzt. Bei der
Vertragsgestaltung von Gewerbemietverträgen besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit.
Dies trifft insbesondere auf die Höhe der Miete zu. Diese ist in der Regel frei
vereinbar. Für
Berlin gibt es keinen Mietspiegel für Gewerberäume. Zur Unterstützung von
Mietern aber auch für die Vermieter hat die IHK einen „Orientierungsrahmen für
Gewerbemieten in Berlin“ herausgegeben. In dem
Falle, dass sich Unternehmen mit den o.g. Problemen an uns wenden, setzt sich
die Wirtschaftsförderung für den Verbleib des Unternehmens an dem Standort ein.
Dies ist jedoch nur durch eine Vermittlung zwischen den Vertragspartner
möglich. Instrumente der direkten Einflussnahme - wie für den Bereich der
Wohnmieten – gibt es bedauerlicherweise für den Gewerbebereich nur in
Sanierungsgebieten. Falls die
„übliche“ Miethöhe für einen bestimmten Gewerberaum ermittelt werden muss, empfiehlt die IHK einen öffentlich
bestellten Sachverständigen bzw. einen Makler zu beauftragen. Im
schlimmsten Fall können wir das Unternehmen nur bei der Suche nach neuen
geeigneten preiswerteren Gewerberäumen unterstützen. Hinweisen
möchte ich in diesem Zusammenhang auf die Immobilienbörse der Wirtschaftsförderung
www.ladenfrei.de. Mit
freundlichen Grüßen Dr. Peter
Beckers |
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