Drucksache - DS/1607/III  

 
 
Betreff: Seniorenwohnhaus Mehringplatz 5 - I (Mieterhöhungen)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Leese,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.Ihre

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die vom Eigentümer des o.g. Hauses ausgesprochenen (beiden)Mieterhöhungsbegehren?

 

Bisher lag hier nur das Mieterhöhungsschreiben vom 29.12.09 bekannt. Dieses Schreiben der Home Real Estate GmbH&Go.KG wird als sehr fragwürdig bewertet. Es entspricht weder sprachlich noch formell den Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens Eine Kopie des weiteren Mieterhöhungsschreibens vom 20.01.10 haben wir uns infolge er mündlichen Anfrage übersenden lassen. Diese Mieterhöhungsforderung befindet sich derzeit in der Prüfung.

 

 

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt zur Unterstützung der MieterInnen ergriffen?

Unmittelbar nach bekannt Werden des Mieterhöhungsschreibens vom 29.12.09  infolge einer Anfrage des Sohnes einer Mieterin, haben wir uns mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieser steht für Donnerstag, den 28.01.10. Aus uns nicht bekannten Gründen ist von Seiten des Vermieters niemand zu dem vereinbarten Termin erschienen. Die Angelegenheit wird weiter verfolgt. Zudem haben wir den Diakonie- Pflegeverbund informiert, der im Mehringplatz 5 ein Beratungs- und Betreuungsangebot vorhält. Die Mitarbeiterinnen haben vor Ort zur Beruhigung der Bewohnerinnen beigetragen. Darüber hinaus ist das Mieterhöhungsschreiben in enger Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt zur Prüfung gegeben worden.

 

3. Welche weiteren Möglichkeiten (der Einflussnahme) sieht das Bezirksamt?

Zunächst einmal wird der Termin mit dem Vermieter am 28.01.10 zeigen, ob im Rahmen des Gesprächs eine Einigung gefunden werden kann.

 

 

1. Nachfrage:

Hält das Bezirksamt die Mieterhöhungsbegehren des Eigentümers für rechtmäßig?

 

Das erste Mieterhöhungsschreiben vom 29.12.09 wird nicht als rechtmäßig erachtet.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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