Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1607/III
Sehr
geehrte Frau Leese, anbei übersende ich die schriftliche
Beantwortung der mündlichen Anfrage.Ihre 1. Wie bewertet das Bezirksamt die vom Eigentümer des o.g. Hauses ausgesprochenen (beiden)Mieterhöhungsbegehren? Bisher lag hier nur das Mieterhöhungsschreiben vom 29.12.09 bekannt. Dieses Schreiben der Home Real Estate GmbH&Go.KG wird als sehr fragwürdig bewertet. Es entspricht weder sprachlich noch formell den Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens Eine Kopie des weiteren Mieterhöhungsschreibens vom 20.01.10 haben wir uns infolge er mündlichen Anfrage übersenden lassen. Diese Mieterhöhungsforderung befindet sich derzeit in der Prüfung.
2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt zur
Unterstützung der MieterInnen ergriffen? Unmittelbar nach bekannt Werden des
Mieterhöhungsschreibens vom 29.12.09
infolge einer Anfrage des Sohnes einer Mieterin, haben wir uns mit dem
Vermieter in Verbindung gesetzt, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Dieser steht für Donnerstag, den 28.01.10. Aus uns nicht bekannten Gründen ist
von Seiten des Vermieters niemand zu dem vereinbarten Termin erschienen. Die
Angelegenheit wird weiter verfolgt. Zudem haben wir den Diakonie- Pflegeverbund
informiert, der im Mehringplatz 5 ein Beratungs- und Betreuungsangebot vorhält.
Die Mitarbeiterinnen haben vor Ort zur Beruhigung der Bewohnerinnen
beigetragen. Darüber hinaus ist das Mieterhöhungsschreiben in enger
Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt zur Prüfung gegeben worden. 3. Welche weiteren Möglichkeiten (der Einflussnahme)
sieht das Bezirksamt? Zunächst einmal wird der Termin mit
dem Vermieter am 28.01.10 zeigen, ob im Rahmen des Gesprächs eine Einigung
gefunden werden kann. 1. Nachfrage: Hält das
Bezirksamt die Mieterhöhungsbegehren des Eigentümers für rechtmäßig? Das erste
Mieterhöhungsschreiben vom 29.12.09 wird nicht als rechtmäßig erachtet. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin