Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/1605/III
Sehr geehrter Herr Eggert, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.01.10 beantworte ich wie
folgt: 1. Ist es richtig das durch die finanzielle Situation des Bezirkes Friedrichshain Kreuzberg Straßenschäden an Fahrbahnen. Fußwegen und Radwegen nicht im vollen Umfang repariert werden können? Da der Winter noch nicht zu Ende ist und daher eine abschließende Schadensbeurteilung noch nicht stattfinden kann, kann momentan nur die derzeitige Situation abgeschätzt werden. Bereits jetzt ist die Zahl der täglich festgestellten Fahrbahnschäden mehr als doppelt so hoch wie im sonst üblichen Winter. Neu in diesem Winter sind auch zahlreiche Gehwegschäden, die durch den widerrechtlichen Einsatz von Tausalzen durch die Anlieger entstanden sind. Dieses Tausalz löst die festgefrorenen Gehwegplatten aus ihrer Bettung und wenn dann anschließend auch kleinere Räumfahrzeuge die Gehwege befahren, zerbrechen die lose liegenden und kippelnden Platten. Hier wird das Tiefbauamt die Anlieger zum kostenpflichtigen Schadenersatz auffordern. 2. Können dadurch Haftungsansprüche gegen den Bezirk geltend
gemacht werden? Haftungsansprüche entstehen nicht automatisch, da alle
Verkehrsteilnehmer sich auf die Witterungsverhältnisse einstellen müssen. Das
Tiefbauamt muss aber zur Abweisung von Haftungsansprüchen lückenlos nachweisen,
dass es seiner gesetzlich geregelten Verkehrssicherungspflicht nachgekommen
ist. Voraussetzung hierfür ist die nach den Begehungsklassen vorgeschriebene
turnusmäßige Begehung des gesamten
Straßenlandes auch im Winter. 3. Wie viele Haftungsansprüche wurden in den Jahren 2008 und
2009 gegenüber dem Bezirksamt geltend gemacht, und wie hoch war der durch das
Bezirksamt geleistete Schadenersatz in den Jahren 2008 und 2009? 2008 wurden 35 und 2009 37 Schadenersatzforderungen
gestellt. In 2008 wurden alle Ansprüche gerichtlich abgelehnt, so dass keine
Zahlung erfolgte. 2009 mussten 4068,18 € Schadenersatzansprüche erstattet
werden. 1. Nachfrage Aus welchen Mitteln (Titel, Kapitel) werden die Ansprüche
finanziert? Aus Kapitel 4212, Titel 526 01 Mit freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez BWI |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin