Drucksache - DS/1604/III  

 
 
Betreff: Anrechnung des Kindergeldes bei Bezug von ALG II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, Anita 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.01.2010 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Leese,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

1. Ist von der aktuellen Debatte um die Rückzahlung des Erhöhungsbetrages des Kindergeldes auch das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg betroffen?

 

Von der aktuellen Debatte um die Rückzahlung des Kindergeld - Erhöhungsbetrages ist das Jobcenter Friedrichshain - Kreuzberg grundsätzlich nicht betroffen, weil die Umstellung der relevanten Fälle aufgrund eines bereitgestellten Datensatzes zum 01.01.2010 im Vorfeld der Gesetzesänderung erfolgt ist.

 

Die Änderungsbescheide wurden mit folgendem Zusatz versehen:

 

"Durch das geplante Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums werden die Kindergeldbeträge zum 1. Januar 2010 voraussichtlich erhöht. Im Rahmen dieser Entscheidung habe ich das erhöhte Kindergeld vorbehaltlich der entsprechenden Regelung durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums bereits berücksichtigt. Für den Fall einer anders lautenden gesetzlichen Regelung werden mögliche Nachzahlungen von Amts wegen vorgenommen."

 

Insoweit dürften sich die Rückforderungen auf die Fälle beschränken, die nicht im bereitgestellten Datensatz enthalten waren.

 

 

2. Wenn ja: Wie hoch ist die Anzahl von EmpfängerInnen von ALG II, die aus diesem Grund überzahlte Beträge zurückzahlen müssen?

 

entfällt

 

3. In welchem Verhältnis steht der dafür erforderliche erhöhte Verwaltungsaufwand zu der um den Erhöhungsbetrag verminderten ALG II – Auszahlung?

 

Der Zeitaufwand für die Berechnung der Überzahlung, die Erteilung eines Aufhebungs- Erstattungsbescheides mit vorheriger Anhörung  nach der sog. Bedarfsanteilmethode bei Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 1 Person beträgt in der Regel 45 - 60 Minuten .

 

1. Nachfrage

Ist die Nichtverrechnung des Erhöhungsbetrages in allen bundesdeutschen Jobcentern erfolgt oder hat nur ein Teil der Jobcenter auf die Gesetzesänderung nicht reagiert?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da uns dazu keine Informationen vorliegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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