Drucksache - DS/1590/III  

 
 
Betreff: Alfred-Döblin-Büste
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:1. Sommer-Wetter, Regine
2. Assatzk, Mirko
Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Kultur und Bildung Vorberatung
31.08.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Neu 1590_III_Alfred-Döblin-Büste  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Büste zu Ehren von Alfred Döblin in unmittelbarer Nähe vom Kino Kosmos in den nahe gelegenen Wohngebietspark am Weidenweg umzusetzen.

 

Begründung:             

 

Die doch recht zierlich geratene Büste von Döblin nebst Sockel steht auf einem unvorteilhaften Platz hinter dem Eingang zum unterirdischen Parkhaus und in einiger Entfernung zum Gebäude des Kinos verloren da. An Markttagen parken Autos, Anhänger, Müllcontainer an der Stele, verdecken diese und Fahrräder sind oft angelehnt.

Es ist ein unwürdiger Standort.

Die Rasenfläche im Wohngebietspark am Weidenweg ist ein besserer Standort. Er wäre auch nicht weiter entfernt vom ehemaligen Wohnhaus des Dichters und böte einen besseren Schutz durch die Parkumzäunung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Büste zu Ehren von Alfred Döblin in unmittelbarer Nähe vom Kino Kosmos in den nahe gelegenen Wohngebietspark am Weidenweg umzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

KuBi 31.08.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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