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Drucksache - DS/1408-4/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
den bezirklichen Haushaltsplan 2010/11 erst nach Beschlussfassung durch die BVV
an die Senatsverwaltung für Finanzen zu übergeben. Begründung: Die Behandlung der
Doppel-Haushaltspläne aller Berliner Bezirke erfolgt durch das Berliner
Abgeordnetenhaus / Hauptausschuss erst am 23. November 2009. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird in alle
Ausschüsse ohne EBGO, RPA und SPREE überwiesen. Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen ff. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
Von der antragstellenden Fraktion
zurückgezogen. |
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