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Drucksache - DS/1069/III
Sehr geehrte Frau Leese, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 17.12.2008 beantworte ich wie folgt: 1. Erwägt das Bezirksamt die Kostenbeteiligung der Anlieger
nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz bezüglich der neuen Kandelaber an der Karl-Marx-Allee? Antwort: Das Bezirksamt hat zu prüfen, ob für die Erneuerung der
Beleuchtung in der Karl-Marx-Allee Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. Da seitens des Vorhabenträgers, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X OB, die bereits mehrfach geforderten entscheidenden Informationen/Dokumente nicht vorliegen, konnte die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Es wären jedoch grundsätzlich nur Kosten für eine
vergleichbare technische Standortlösung - ohne die Auflagen der Denkmalbehörde
– zum Ansatz zu bringen. 2. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Benennung
des/der entsprechenden Paragraphen des o.g. Gesetzes) werden diese Beiträge
erhoben? Antwort: Die Straßenausbaubeiträge sind auf der Grundlage des § 10
StrABG zu erheben, da es sich bei der Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee um eine
Hauptverkehrsstraße handelt. Grundsätzlich sind nach § 4, Abs. 1 Aufwendungen
(Kosten) für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung zu ermitteln und zum Ansatz
zu bringen. 3. In welcher Höhe werden Beiträge erhoben? Antwort: Die Höhe eventuell zu erhebender Beiträge kann nicht benannt
werden, da dem Bezirk bis- her keine Informationen übergeben wurden. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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