Drucksache - DS/1065/III  

 
 
Betreff: Behebung von Schäden an der Immobilie Rudolfstrasse 15 b
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Becker, JörgBecker, Jörg
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 06.01.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1. Warum hat das Bezirksamt bezüglich der mündlichen Anfrage in der Oktober-BVV zu den Schäden am Dach der o.g. Immobilie wahrheitswidrig behauptet, dass ihm bisher keine Schadensmeldung des Trägers der interkulturellen Begegnungsstätte "Bayouma-Haus" vorliegt?

2. Wenn die Gelder aus den Programmen, die für die Sanierung der benachbarten Kita vorgesehen sind, wirklich für die gesamte Immobilie zur Verfügung stehen, wie vom Bezirksamt in der Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage dargelegt wurde, welche konkreten Schritte sind bisher seitens des Immobilienservice unternommen worden, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten?

3. Hat sich der Immobilienservice mit der Einrichtung bzw. dem Träger der Einrichtung bereits in Verbindung gesetzt?

1. Nachfrage: Ist seitens des Immobilienservice der Schaden bereits in Augenschein genommen worden?

2. Nachfrage: Welche Summe ist nötig, um die dringendsten Schäden am Dach zu beseitigen und ein weiteres Eindringen von Regenwasser zu verhindern?


 

Sehr geehrter Herr Becker,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  17.12.2008 beantworte ich wie folgt:

 

1. Warum hat das Bezirksamt bezüglich der mündlichen Anfrage in der Oktober-BVV zu den Schäden am Dach der o.g. Immobilie wahrheitswidrig behauptet, dass ihm bisher keine Schadensmeldung des Trägers der interkulturellen Begegnungsstätte "Bayouma-Haus" vorliegt?

Antwort:

Das Bezirksamt hat wahrheitsgemäß dargestellt, dass ihm keine Schadensmeldungen des Trägers der interkulturellen Begegnungsstätte Bayouma-Haus bekannt seien. Vielmehr wurde dem IS zu keinem Zeitpunkt ein entsprechender Schaden gemeldet. Das für entsprechende Störungsmeldungen eigens eingerichtete Störungsmanagement hat nachweislich keinerlei Nachricht erhalten, auch die Objektbauleitung wurde nicht durch den Nutzer informiert.

 

Falls der Träger eine Mängelmeldung abgegeben haben soll, wäre daher zu prüfen, an wen diese gerichtet wurde; an die dafür zuständige Stelle ging diese jedenfalls nicht ein. Allen Nutzern wird die Einhaltung des Dienstweges weiterhin dringend empfohlen.

 

2. Wenn die Gelder aus den Programmen, die für die Sanierung der benachbarten Kita vorgesehen sind, wirklich für die gesamte Immobilie zur Verfügung stehen, wie vom Bezirksamt in der Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage dargelegt wurde, welche konkreten Schritte sind bisher seitens des Immobilienservice unternommen worden, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten?

Antwort:

Der Mittelansatz aus dem Förderprogramm  Stadtumbau Ost, der für 2008 für die Sanierung von Fenstern vorgesehen war, wurde entsprechend umgesetzt. Eine Reparatur von Schäden am Dach kann mit diesem Mittelansatz jedoch nicht erfolgen.

 

Aus dem Investitionspakt Bund-Länder wurde für die Liegenschaft für 2009 ff. ein Mittelansatz für die energetische Sanierung von Fenstern (Rest), Fassade, Dach und Heizungsanlage bewilligt. Planmäßig erfolgte bis Mitte Dezember 2008 die Erstellung der dafür erforderlichen Bauplanungsunterlage sowie des KfW-Antrages, der durch SenFin Anfang 2009 gestellt werden soll.

 

Sobald die Mittel auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bewilligt sein werden, kann mit der Durchführung der Baumaßnahmen begonnen werden. Im Zuge der energetischen Dachsanierung wird dann auch die Dachhaut erneuert.

 

3. Hat sich der Immobilienservice mit der Einrichtung bzw. dem Träger der Einrichtung bereits in Verbindung gesetzt?

Antwort:

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist für den IS grundsätzlich der Fachvermögensträger, mit dem die Abstimmung kontinuierlich erfolgt.

 

1. Nachfrage: Ist seitens des Immobilienservice der Schaden bereits in Augenschein genommen

worden?

Antwort:

Da der Schaden nicht bekannt gegeben wurde, ist er bislang nicht in Augenschein genommen worden. Im Zuge der Ausführungsplanung für die energetische Sanierung erfolgt die Zustandsbesichtigung jedoch ohnehin in Kürze.

 

2. Nachfrage: Welche Summe ist nötig, um die dringendsten Schäden am Dach zu beseitigen und

ein weiteres Eindringen von Regenwasser zu verhindern?

Antwort:

Da das gesamte Dach energetisch ertüchtigt und damit auch die Dachhaut erneuert werden soll, wäre eine partielle Sanierung des Daches für einen sehr kurzen Zeitraum wirtschaftlich überhaupt nicht vertretbar. Kosten für eine Teilsanierung werden daher nicht ermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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