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Drucksache - DS/1065/III
Ich
frage das Bezirksamt: Sehr geehrter Herr Becker, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 17.12.2008 beantworte ich wie folgt: 1. Warum hat das Bezirksamt bezüglich der mündlichen Anfrage
in der Oktober-BVV zu den Schäden am Dach der o.g. Immobilie wahrheitswidrig
behauptet, dass ihm bisher keine Schadensmeldung des Trägers der
interkulturellen Begegnungsstätte "Bayouma-Haus" vorliegt? Antwort: Das Bezirksamt hat wahrheitsgemäß dargestellt, dass ihm
keine Schadensmeldungen des Trägers der interkulturellen Begegnungsstätte
Bayouma-Haus bekannt seien. Vielmehr wurde dem IS zu keinem Zeitpunkt ein
entsprechender Schaden gemeldet. Das für entsprechende Störungsmeldungen eigens
eingerichtete Störungsmanagement hat nachweislich keinerlei Nachricht erhalten,
auch die Objektbauleitung wurde nicht durch den Nutzer informiert. Falls der Träger eine
Mängelmeldung abgegeben haben soll, wäre daher zu prüfen, an wen diese
gerichtet wurde; an die dafür zuständige Stelle ging diese jedenfalls nicht
ein. Allen Nutzern wird die Einhaltung des Dienstweges weiterhin dringend
empfohlen. 2. Wenn die Gelder aus den Programmen, die für die Sanierung der benachbarten
Kita vorgesehen sind, wirklich für die gesamte Immobilie zur Verfügung stehen,
wie vom Bezirksamt in der Beantwortung der diesbezüglichen Anfrage dargelegt
wurde, welche konkreten Schritte sind bisher seitens des Immobilienservice
unternommen worden, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten? Antwort: Der Mittelansatz aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost, der für 2008 für die
Sanierung von Fenstern vorgesehen war, wurde entsprechend umgesetzt. Eine
Reparatur von Schäden am Dach kann mit diesem Mittelansatz jedoch nicht
erfolgen. Aus dem Investitionspakt Bund-Länder wurde für die
Liegenschaft für 2009 ff. ein Mittelansatz für die energetische Sanierung von
Fenstern (Rest), Fassade, Dach und Heizungsanlage bewilligt. Planmäßig erfolgte
bis Mitte Dezember 2008 die Erstellung der dafür erforderlichen
Bauplanungsunterlage sowie des KfW-Antrages, der durch SenFin Anfang 2009
gestellt werden soll. Sobald die Mittel auf Grundlage der eingereichten Unterlagen
bewilligt sein werden, kann mit der Durchführung der Baumaßnahmen begonnen
werden. Im Zuge der energetischen Dachsanierung wird dann auch die Dachhaut
erneuert. 3. Hat sich der Immobilienservice mit der Einrichtung bzw.
dem Träger der Einrichtung bereits in Verbindung gesetzt? Antwort: Ansprechpartner für die Fördermaßnahme ist für den IS
grundsätzlich der Fachvermögensträger, mit dem die Abstimmung kontinuierlich
erfolgt. 1. Nachfrage: Ist seitens des Immobilienservice der Schaden
bereits in Augenschein genommen worden? Antwort: Da der Schaden nicht bekannt gegeben wurde, ist er bislang
nicht in Augenschein genommen worden. Im Zuge der Ausführungsplanung für die
energetische Sanierung erfolgt die Zustandsbesichtigung jedoch ohnehin in
Kürze. 2. Nachfrage: Welche Summe ist nötig, um die dringendsten
Schäden am Dach zu beseitigen und ein weiteres Eindringen von Regenwasser zu verhindern? Antwort: Da das gesamte Dach energetisch ertüchtigt und damit auch
die Dachhaut erneuert werden soll, wäre eine partielle Sanierung des Daches für
einen sehr kurzen Zeitraum wirtschaftlich überhaupt nicht vertretbar. Kosten
für eine Teilsanierung werden daher nicht ermittelt. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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