Drucksache - DS/1047/III  

 
 
Betreff: Stadtverträgliche Bebauung sichern: Berliner Bauordnung ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hübsch, UweBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
06.01.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.03.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
13.04.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.04.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 09.12.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 09.12.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

Begründung:

Zum 1.2.2006 trat eine neue Berliner Bauordnung in Kraft. Dabei wurden u. a.

Die zulässigen Abstandsflächen von 1H auf O,4H verringert.

 

Diese Regelung führt zu einer wohnunverträglichen Bebauungsdichte.

 

Die im Antrag dargestellte Regelung nimmt die Fassung der alten Bauordnung auf,

die sich .in der Praxis bewährt hatte. Diese wurde im damaligen Verfahren u. a.

zu Gunsten der Anpassung an die, von der Bauministerkonferenz ausgearbeiteten

Musterbauordnung aus dem Jahre 2002 geändert.

 

Diese Musterbauordnung muss allerdings. nicht zwingend von den Ländern

übernommen werden. Eine Berliner Bauordnung muss, der Gewährleistung gesunder

Wohn- und Arbeitsverhältnisse in einer Großstadt wie Berlin Rechnung tragen.

Dies ist bezüglich der Abstandsflächenregelung mit der neuen Bauordnung nicht

gegeben. Daher muss diese geändert werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

 

 

BVV 28.01.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt; sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat

der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner

Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert Wird:

„Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H,  zu öffentlichen Verkehrsflächen und

in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H.. In

Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn

die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandflächen

beträgt mindestens 3 m. Den Abstandflächen nach Satz 1 kommt zur Hälfte ihres

Maßes, mindestens jedoch zu 3 m nachbarschützende Wirkung zu."

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage  wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

StadtBau 15.04.10

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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