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Drucksache - DS/1008/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.11.08
beschlossen, für den Umbau des Grünzuges „Ehem. Luisenstädtischer Kanal“ (ELK)
zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz dem Planungs-vorschlag der BI 'Bäume
für Kreuzberg' – Variante D mit Stand vom Oktober 2008 zu folgen. Begründung
Der
Grünzug des ELK geht auf die Planung des Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné
zurück und wurde in den 1920er Jahren von Erwin Barth nach Aufgabe der
Kanalnutzung als Parkanlage weiter-entwickelt. Er ist prägendes und zugleich
verbindendes Element der historischen Luisenstadt. Daher wurde der ELK als
Gartendenkmal in die Berliner Denkmalliste aufgenommen. Bis 1989 erfüllte der
Abschnitt nördlich des Oranienplatzes seine Funktion als wohnungsnahes Grün mit
einem großen Spielplatz vor der Waldemarbrücke. Mit
der Wiederherstellung der Gartenanlagen am Engelbecken und der Öffnung der
Waldemarbrücke fehlten die finanziellen Mittel, um dieses wichtige Bindeglied
zwischen Engelbecken und Oranienplatz aufzuwerten bzw. die erkennbaren Defizite
zu beheben. Da die Luisenstadt 2006 in das Förderprogramm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“ aufgenommen wurde, eröffnete sich die Möglichkeit einer
Finanzierung von 600 000 € für diesen Abschnitt, ursprünglich bewilligt für die
Jahre 2008 / 2009. Von
2005-2007 führte der Bürgerverein Luisenstadt im Auftrag des Bezirksamtes
mehrere Bürgerbeteiligungen sowohl für die Umgestaltung des Oranienplatzes als
auch für den ELK zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz durch. Für den
letztgenannten Abschnitt wurde durch den Bezirk im Sept. 2007 eine
Bauplanungsunterlage eingereicht, die von SenStadt genehmigt wurde. Aus
dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurden 600 000 € zur Verfügung
gestellt. Die
Baumaßnahme sollte Ende Febr. 2008 beginnen; die geplante Fällung von 2
Pappelgruppen an der Waldemarbrücke führte jedoch zu Protesten von Seiten der
Anwohner zum Aussetzen des weiteren Verfahrens. Die daraufhin gegründete
Bürgerinitiative „Bäume für Kreuzberg“ befürchtete einen Kahlschlag im gesamten
ehem. Kanalbett bis zum Urbanhafen und sammelte zahlreiche Unterschriften zum
Erhalt dieser Bäume. Auf
einer gut besuchten Bürgerversammlung im April 2008 wurde die überarbeitete
Kompromissvariante des Bezirksamtes verworfen und eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, an der sowohl Anwohner/innen und Mitglieder der BI wie des
Bürgervereins als auch die Fachleute der Verwaltung und des Planungsbüros TOPOS
teilnahmen. Das
Ziel dieser AG war die Entwicklung von Rahmenbedingungen für den gesamten
Grünzug des ELK im Ortsteil Kreuzberg („Leitbilddiskussion“). Nachdem aus unterschiedlichen
Gründen viele Teilnehmer die AG verlassen hatten, beschloss der Bezirk, die
Bürgerbeteiligung mit Hilfe einer externen Moderation noch einmal auf eine
breite Basis zu stellen: diese öffentliche Veranstaltung fand am 20. Sept.2008
an sog. Arbeitsinseln in 4 Abschnitten des ELK statt. In
einer im Anschluss daran gebildeten Redaktionsgruppe, die sich aus Teilnehmern
der BI, des QM, des Bürgervereins, der Verwaltung und des Planungsbüros
zusammensetzte, fand in 6 Sitzungen so-wohl die Auswertung der Bürgerwünsche
als auch die Erarbeitung von 2 Planungsvarianten für den nördlichen
Kanalabschnitt statt. In
enger Abstimmung auch mit der Senatsverwaltung wurde die Varianten auf ihre
Förderfähigkeit im Rahmen des Programms des städtebaulichen Denkmalschutzes
geprüft. Zur
Vergleichbarkeit wurden die bisherigen Varianten anhand einer Matrix unter
folgenden Aspekten dargestellt: Wiederherstellung
des Denkmals, Erhalt der 80er-Jahre-Gestaltung, Nutzungsangebote, Baumbilanz
und Förderfähigkeit (Anlage: Planungsvarianten). Die
Forderungen der Bürger nach verstärkter Pflege der vorhandenen Grünanlagen muss
Priorität haben vor weiteren aufwendigen Neu- oder Umgestaltungsmaßnahmen
bezirklicher Freiflächen. Rechtsgrundlage:
§ 13
Abs.1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Im Rahmen der baulichen Unterhaltung -
Grünpflegetitel : im
Jahr 2009 ca. 150 T€ Instandsetzung Rasen- und Wegeflächen, zzgl. Bänke und
Anlage eines Tiefbrunnens Im
Jahr 2010 ca. 50 T€ Instandsetzung Drachenbrunnen und Anlage von Spielflächen
und Sitzmauern b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den 19.11.08 Dr.
Franz Schulz Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin
Anlagen:
Anlage
1: Grundlagen der Förderung und Finanzierung Anlage
2: Chronik Anlage
3: Planungsvarianten Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen
und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff. überwiesen. 02.12.2008
UMV Empfehlung
an den ff. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1.
Der DS
1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die
Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer
Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt. 2.
Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung /
Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem
Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und
Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
gefördert wird. 3.
Das
Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem
Beginn ihrer Realisierung der BVV in
einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr
2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden
sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer
öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude
finanziert werden. 4.
Das
Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung
ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz
und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein
neuer Beteiligungsträger zu beauftragen. 5.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich
getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz –
Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen. 17.12.2008
BVV Ersetzungsantrag der SPD zu der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen zur DS 1008/111 Die BVV möge beschließen: Die Vorlage DS 1008/111des
Bezirksamtes wird abgelehnt. Für den Erhalt und die Erneuerung
des Grünzugs Luisenstädtischer Kanal verzichtet der Bezirk nicht auf die zugesagten
Fördermittel. Das Bezirksamt wird stattdessen mit
der Umsetzung der folgenden Ziele beauftragt: 1. Abschnitt A: -
Eine
mit der BI abgestimmte Planvariante für den Abschnitt A (Waldemarbrücke bis
Oranienplatz) ist möglichst bis zum Februar 2009 neu vorzulegen. -
Die
Planvariante soll insbesondere den Verzicht der Niveauabsenkung, den Erhalt des
gesunden Baumbestandes beinhalten und dem Prinzip des barrierefreien Bauens
entsprechen. -
Die Förderung
aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz ist zu sichern. -
Ein
anderes Planungsbüro ist zu beauftragen. -
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen
Senatsverwaltung einzusetzen. 2. Leitbild: -
Ein
Gesamtkonzept und Leitbild für den gesamten Grünzug zwischen Oranienplatz und
Urbanhafen ist zu erarbeiten. Hierbei ist insbesondere der vorhandene Grünzug
im, 80er Jahre Charakter sinnvoll einzubeziehen und mit seinem gesunden
Baumbestand zu erhalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. -
Für
die Erstellung des Leitbildes ist ein konkurrierendes Gutachterverfahren
vorzubereiten und durchzuführen. -
Die
Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist für den gesamten
Bauabschnitt abzusichern. -
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen
Senatsverwaltung einzusetzen. Begründung: Der Verzicht auf die zugesagten
Fördermittel, wie in der Vorlage des Bezirksamtes ausgeführt und die
Finanzierung des notwendigen Erhalts und der Erneuerung der Grünfläche aus dem
Bezirkshaushalt ist aus finanzpolitischen und stadtentwicklungspolitischen
Gründen nicht zu verantworten. Die Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und
Landwehrkanal, der kreuzberger Teil des Luisenstädtischen Kanals wird seit Jahren
vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht ausreichend gepflegt. Dies hat
nun über die Jahre zu einer sichtbaren und spürbaren Verschlechterung der
Aufenthaltsqualität und des Erholungswertesgeführt. Die Fertigstellung der Grünanlage,
Luisenstädtischer Kanal in Mitte führt eine mögliche Form der Wiederherstellung vor Augen. Die
strikte Wiederherstellung des historischen, Luisenstädtischen Kanals im Stil
der 30er Jahre soll für den kreuzberger Teil keine Alternative sein, da es sich
hier, um eine vorhandene Grünfläche handelt. ln Mitte war dagegen durch die
Teilung Berlins der ehemalige Todesstreifen zu gestalten. Die Realisierung
einer Neugestaltung des Kanals in Kreuzberg die sich an der Gestaltung im Mitte
orientierte, würde zu einer Zerstörung des vorhandenen Grünzugs führen. Eine
Neugestaltung des kreuzberger Teils des 'Luisenstädtischen Kanals muss daher
zwischen dem Interesse an einer notwendigen Aufwertung der vernachlässigten
Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und Landwehrkanal, insbesondere einer
Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung, dem Interesse des
Denkmalschutzes und dem Interesse des Erhalts der vorhandenen Grünfläche,
insbesondere seines Baumbestandes vermitteln. In jedem Fall darf es keine
Lösung geben, die gegen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner
durchgesetzt werden muss. Der
Ersetzungsantrag wird mit (JA-20, NEIN-27, ungültig-2) abgelehnt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1.
Der DS
1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die
Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer
Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt. 2.
Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung /
Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem
Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und
Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
gefördert wird. 3.
Das
Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem
Beginn ihrer Realisierung der BVV in
einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr
2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden
sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer
öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude
finanziert werden. 4.
Das
Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung
ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz
und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein
neuer Beteiligungsträger zu beauftragen. 5.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich
getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz –
Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung:
Ausschuss für Umwelt und Verkehr. UmwVerk
15.09.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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