Drucksache - DS/1008/III  

 
 
Betreff: Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges "Ehem. Luisenstädti-scher Kanal" zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
02.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
03.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vertagt   
16.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.05.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
16.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt     
30.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
15.09.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1008_VzB Luisenst. Kanal  
DS_1008_III (Vorlage zur Beschlussfassung) Luisenstädtischer Kanal  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.11.08 beschlossen, für den Umbau des Grünzuges „Ehem. Luisenstädtischer Kanal“ (ELK) zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz dem Planungs-vorschlag der BI 'Bäume für Kreuzberg' – Variante D mit Stand vom Oktober 2008 zu folgen.

 

Begründung

 

Der Grünzug des ELK geht auf die Planung des Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné zurück und wurde in den 1920er Jahren von Erwin Barth nach Aufgabe der Kanalnutzung als Parkanlage weiter-entwickelt. Er ist prägendes und zugleich verbindendes Element der historischen Luisenstadt. Daher wurde der ELK als Gartendenkmal in die Berliner Denkmalliste aufgenommen. Bis 1989 erfüllte der Abschnitt nördlich des Oranienplatzes seine Funktion als wohnungsnahes Grün mit einem großen Spielplatz vor der Waldemarbrücke.

 

Mit der Wiederherstellung der Gartenanlagen am Engelbecken und der Öffnung der Waldemarbrücke fehlten die finanziellen Mittel, um dieses wichtige Bindeglied zwischen Engelbecken und Oranienplatz aufzuwerten bzw. die erkennbaren Defizite zu beheben. Da die Luisenstadt 2006 in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen wurde, eröffnete sich die Möglichkeit einer Finanzierung von 600 000 € für diesen Abschnitt, ursprünglich bewilligt für die Jahre 2008 / 2009.

 

Von 2005-2007 führte der Bürgerverein Luisenstadt im Auftrag des Bezirksamtes mehrere Bürgerbeteiligungen sowohl für die Umgestaltung des Oranienplatzes als auch für den ELK zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz durch. Für den letztgenannten Abschnitt wurde durch den Bezirk im Sept. 2007 eine Bauplanungsunterlage eingereicht, die von SenStadt genehmigt wurde.

 

Aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurden 600 000 € zur Verfügung gestellt.

Die Baumaßnahme sollte Ende Febr. 2008 beginnen; die geplante Fällung von 2 Pappelgruppen an der Waldemarbrücke führte jedoch zu Protesten von Seiten der Anwohner zum Aussetzen des weiteren Verfahrens. Die daraufhin gegründete Bürgerinitiative „Bäume für Kreuzberg“ befürchtete einen Kahlschlag im gesamten ehem. Kanalbett bis zum Urbanhafen und sammelte zahlreiche Unterschriften zum Erhalt dieser Bäume.

 

Auf einer gut besuchten Bürgerversammlung im April 2008 wurde die überarbeitete Kompromissvariante des Bezirksamtes verworfen und eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der sowohl Anwohner/innen und Mitglieder der BI wie des Bürgervereins als auch die Fachleute der Verwaltung und des Planungsbüros TOPOS teilnahmen.

Das Ziel dieser AG war die Entwicklung von Rahmenbedingungen für den gesamten Grünzug des ELK im Ortsteil Kreuzberg („Leitbilddiskussion“).

 

Nachdem aus unterschiedlichen Gründen viele Teilnehmer die AG verlassen hatten, beschloss der Bezirk, die Bürgerbeteiligung mit Hilfe einer externen Moderation noch einmal auf eine breite Basis zu stellen: diese öffentliche Veranstaltung fand am 20. Sept.2008 an sog. Arbeitsinseln in 4 Abschnitten des ELK statt.


 

In einer im Anschluss daran gebildeten Redaktionsgruppe, die sich aus Teilnehmern der BI, des QM, des Bürgervereins, der Verwaltung und des Planungsbüros zusammensetzte, fand in 6 Sitzungen so-wohl die Auswertung der Bürgerwünsche als auch die Erarbeitung von 2 Planungsvarianten für den nördlichen Kanalabschnitt statt.

 

In enger Abstimmung auch mit der Senatsverwaltung wurde die Varianten auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen des Programms des städtebaulichen Denkmalschutzes geprüft.

Zur Vergleichbarkeit wurden die bisherigen Varianten anhand einer Matrix unter folgenden Aspekten dargestellt:

Wiederherstellung des Denkmals, Erhalt der 80er-Jahre-Gestaltung, Nutzungsangebote, Baumbilanz und Förderfähigkeit (Anlage: Planungsvarianten).

Die Forderungen der Bürger nach verstärkter Pflege der vorhandenen Grünanlagen muss Priorität haben vor weiteren aufwendigen Neu- oder Umgestaltungsmaßnahmen bezirklicher Freiflächen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Im Rahmen der baulichen Unterhaltung - Grünpflegetitel :

im Jahr 2009 ca. 150 T€ Instandsetzung Rasen- und Wegeflächen, zzgl. Bänke und Anlage eines Tiefbrunnens

Im Jahr 2010 ca. 50 T€ Instandsetzung Drachenbrunnen und Anlage von Spielflächen und Sitzmauern

 

b)

Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

 

 

Berlin, den 19.11.08

 

Dr. Franz Schulz                                                                                                 Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadträtin

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Grundlagen der Förderung und Finanzierung

Anlage 2: Chronik

Anlage 3: Planungsvarianten

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff. überwiesen.

 

02.12.2008 UMV

 

Empfehlung an den ff. Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

  1. Die Vorlage des Bezirksamtes wird abgelehnt.

 

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt auf Grundlage der Variante C eine förderfähige Variante zu erarbeiten, die die Vorstellungen der Bürgerinitiative weitgehend mit aufnimmt und dabei die Förderfähigkeit wahrt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

1.       Der DS 1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt.

 

2.       Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gefördert wird.

 

3.       Das Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem Beginn ihrer Realisierung der BVV in  einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr 2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude finanziert werden.

 

4.       Das Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein neuer Beteiligungsträger zu beauftragen.

 

5.       Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz – Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.

 

 

17.12.2008 BVV

 

Ersetzungsantrag der SPD zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung

und Wohnen zur DS 1008/111

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die Vorlage DS 1008/111des Bezirksamtes wird abgelehnt.

Für den Erhalt und die Erneuerung des Grünzugs Luisenstädtischer Kanal verzichtet der

Bezirk nicht auf die zugesagten Fördermittel.

 

Das Bezirksamt wird stattdessen mit der Umsetzung der folgenden Ziele beauftragt:

 

1. Abschnitt A:

-          Eine mit der BI abgestimmte Planvariante für den Abschnitt A (Waldemarbrücke bis Oranienplatz) ist möglichst bis zum Februar 2009 neu vorzulegen.

-          Die Planvariante soll insbesondere den Verzicht der Niveauabsenkung, den Erhalt des gesunden Baumbestandes beinhalten und dem Prinzip des barrierefreien Bauens entsprechen.

-          Die Förderung aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz ist zu sichern.

-          Ein anderes Planungsbüro ist zu beauftragen.

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.

2. Leitbild:

-          Ein Gesamtkonzept und Leitbild für den gesamten Grünzug zwischen Oranienplatz und Urbanhafen ist zu erarbeiten. Hierbei ist insbesondere der vorhandene Grünzug im, 80er Jahre Charakter sinnvoll einzubeziehen und mit seinem gesunden Baumbestand zu erhalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

-          Für die Erstellung des Leitbildes ist ein konkurrierendes Gutachterverfahren vorzubereiten und durchzuführen.

-          Die Förderung aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz ist für den gesamten Bauabschnitt abzusichern.

-          Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dahingehend bei der zuständigen Senatsverwaltung einzusetzen.

 

Begründung:

Der Verzicht auf die zugesagten Fördermittel, wie in der Vorlage des Bezirksamtes ausgeführt und die Finanzierung des notwendigen Erhalts und der Erneuerung der Grünfläche aus dem Bezirkshaushalt ist aus finanzpolitischen und stadtentwicklungspolitischen Gründen nicht zu verantworten. Die Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und Landwehrkanal, der kreuzberger Teil des Luisenstädtischen Kanals wird seit Jahren vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht ausreichend gepflegt. Dies hat nun über die Jahre zu einer sichtbaren und spürbaren Verschlechterung der Aufenthaltsqualität und des Erholungswertesgeführt.

Die Fertigstellung der Grünanlage, Luisenstädtischer Kanal in Mitte führt eine mögliche Form

der Wiederherstellung vor Augen. Die strikte Wiederherstellung des historischen, Luisenstädtischen Kanals im Stil der 30er Jahre soll für den kreuzberger Teil keine Alternative sein, da es sich hier, um eine vorhandene Grünfläche handelt. ln Mitte war dagegen durch die Teilung Berlins der ehemalige Todesstreifen zu gestalten. Die Realisierung einer Neugestaltung des Kanals in Kreuzberg die sich an der Gestaltung im Mitte orientierte, würde zu einer Zerstörung des vorhandenen Grünzugs führen. Eine Neugestaltung des kreuzberger Teils des 'Luisenstädtischen Kanals muss daher zwischen dem Interesse an einer notwendigen Aufwertung der vernachlässigten Grünfläche zwischen Waldemarbrücke und Landwehrkanal, insbesondere einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung, dem Interesse des Denkmalschutzes und dem Interesse des Erhalts der vorhandenen Grünfläche, insbesondere seines Baumbestandes vermitteln. In jedem Fall darf es keine Lösung geben, die gegen die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durchgesetzt werden muss.

 

 

Der Ersetzungsantrag wird mit (JA-20, NEIN-27, ungültig-2) abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Der DS 1008/III (Vorlage zur Beschlussfassung) – „Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz“ – wird zugestimmt.

 

2.       Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass der Umbau des Grünzuges auf dem Gelände des ehemaligen Luisenstädtischer Kanals (ELK) zwischen Oranienplatz und Urbanhafen weiterhin durch das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gefördert wird.

 

3.       Das Bezirksamt wird ersucht, die im Punkt A) unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und Finanzplanung“ aufgeführten Einzelmaßnahmen vor dem Beginn ihrer Realisierung der BVV in  einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu erläutern, wie diese im Haushaltsjahr 2009 aus dem Grünpflegetitel [Titel 52110, Kapitel 4720] finanziert werden sollen und nachweisen , dass diese nicht auf Kosten des Unterhalts anderer öffentlicher Grünanlagen, Kinderspielplätze, Schulen und öffentlicher Gebäude finanziert werden.

 

4.       Das Bezirksamt wird ersucht, unter Nutzung der Instrumente zur Bürgerbeteiligung ein Gesamtkonzept und ein Leitbild für den Grünzug ELK zwischen Oranienplatz und Urbanhafen zu erarbeiten. Gegebenfalls sind ein neues Planungsbüro und ein neuer Beteiligungsträger zu beauftragen.

5.       Das Bezirksamt wird beauftragt, erst nach der Verabschiedung eines mehrheitlich getragenen Leitbilds für die Gestaltung des ELK im Abschnitt Oranienplatz – Urbanhafen eine Bauplanungsunterlage zu erstellen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt und Verkehr.

 

UmwVerk 15.09.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Stammbaum:
DS/1008/III   Entscheidung für die Planungsvariante D für den Umbau des Grünzuges "Ehem. Luisenstädti-scher Kanal" zwischen Waldemarbrücke und Oranienplatz   FinPerStadt   Beschluss
DS/1008-1/III   Änderung der Grundzüge eines Leitbildes für den "Ehem. Luisenstädtischen Kanal" (Bezug DS/1008/III)   B'90 Die Grünen/DIE LINKE   Beschluss
 
 

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