Drucksache - DS/0946/III  

 
 
Betreff: Kita-Schulden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Diener, ThomasDiener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Laut Bericht des Bildungsstaatssekretärs Eckart R. Schlemm an das

Abgeordnetenhaus hatten die Kindergärten City, in der 59 Einrichtungen

in den Innenstadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg

zusammengefasst sind, zum Stichtag 31. Dezember 2007 insgesamt 798 000

Euro offene Forderungen bei den Eltern.

Wie viele  Schulden entfallen hierbei auf unseren Bezirk, wie viele bei

Kindern bis zu 3 Jahren und viele bei Kindern ab 3 Jahren?

 

2. Wie ist diese Summe entstanden?

 

3. Wie geht das Bezirksamt damit um?

 

Sehr geehrter Herr Diener,

 

Ihre o.g. schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit der Geschäftsleitung von Kindergärten City – Eigenbetrieb des Landes Berlin wie folgt:

 

  1. Laut bericht des Bildungsstaatssekretärs Eckard R. Schlemm an das Abgeordnetenhaus hatten die Kindergärten City, in der 59 Einrichtungen in den Innenstadtbezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg zusammengefasst sind, zum Stichtag 31. Dezember 2007 insgesamt 798.000 Euro offene Forderungen bei den Eltern.

Wie viele Schulden entfallen hierbei auf unseren Bezirk, wie viele bei Kindern bis zu 3 Jahren und wie viele bei Kindern ab 3 Jahren?

 

Vom Gesamtbetrag der Zahlungsrückstände zum 31.12.2007 entfallen 291.000 Euro auf Eltern aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist so kurzfristig nicht möglich. Es handelt sich sowohl um noch laufende wie auch um bereits abgeschlossene Betreuungsverträge.

 

  1. Wie ist diese Summe entstanden?

 

Von allen Berliner Bezirken weisen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg die höchsten Anteile Kinder aus benachteiligten und finanzschwachen Familien auf. So wurden beispielsweise im Jahr 2007 in Mitte 57,4 % und in Friedrichshain-Kreuzberg 57,2 % der eingeschulten Kinder von der Zuzahlung für Schulbücher befreit. 

 

Mitursächlich für die Höhe der Forderungen sind personelle und softwaretechnische Probleme in den ersten beiden Geschäftsjahren  von Kindergärten City, die dazu führten, dass ein regelmäßiges Mahnwesen erst im Jahr 2008 in Betrieb genommen werden konnte. 

 

Zur Lösung dieser eigenbetriebsinternen Probleme konnten in 2008 Maßnahmen realisiert werden, welche die kontinuierliche Einziehung von rückständigen Kitakostenbeteiligungsbeiträgen sicherstellen sollen. Mit dem Stellenplan 2008 wurde eine neue Planstelle in der Finanzbuchhaltung (FiBu) geschaffen, insbesondere auch mit dem Ziel, das Mahnwesen zu intensivieren. Seit März 2008 werden Eltern regelmäßig gemahnt. Bisher erfolgten keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen. Ab Januar 2009 ist mit Kündigungen aufgrund von Zahlungsrückständen zu rechnen. Die ersten  Abgaben an das Finanzamt zur Vollstreckung werden ebenfalls ab ca. Januar 2009 erfolgen. 

 

 

  1. Wie geht das Bezirksamt damit um?

 

Die Einziehung  dieser Forderungen ist Aufgabe des Eigenbetriebs.  

 

1.         Es werden regelmäßig Zahlungserinnerungen und Mahnungen an die Eltern verschickt.

2.         Für den Fall, dass Eltern darauf nicht reagieren, wird die Kitaleitung über eine drohende Kündigung informiert. Die Kitaleitung wird das Gespräch mit den betreffenden Eltern suchen, um den drohenden Platzverlust abzuwenden. Die Kitaleitung wird z.B. auch Hinweise auf mögliche Ratenzahlungsvereinbarungen geben oder auf Härtefallregelungen gem. § 4 Abs. 4 des TKBG durch die Jugendämter (Antrag auf Reduzierung oder Aussetzung der Kostenbeteiligung an das Jugendamt) hinweisen.  

3.         Sollten die Eltern auch hierauf nicht reagieren wird ggf. der Kitaplatz gekündigt und die Vollstreckung eingeleitet. Kündigungen erfolgen nur in Abstimmung  mit der Kitaleitung  und unter Berücksichtigung des Kinderschutzes (vgl. Informationspflichten der Träger). 

 

In § 4 Abs. 4 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TBKG) führt der Gesetzgeber aus „Auf Antrag kann in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Härten und zur Sicherstellung der weiteren Förderung des Kindes befristet ganz oder teilweise von der Zahlung der künftig fällig werdenden Kostenbeteiligung abgesehen werden.“ Das Jugendamt hat dazu mit Trägern der Tagesbetreuung in der FachAG nach § 78 SGB VIII eine Verfahrensweise entwickelt, die allen Trägern bekannt gegeben wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass Eltern über die Möglichkeit der Beantragung einer Kostenminderung bzw. -aussetzung gem. § 4 Abs. 4 TBKG informiert sind. Gleichzeitig wurde die Träger  darauf hingewiesen, dass das Jugendamt über eine Kündigung infolge von Zahlungsrückständen informiert werden sollte, damit ggf. Maßnahmen zur Abwendung der Kündigung bzw. der Kontrolle des Kindeswohls eingeleitet werden.

 

 

 

                       

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Monika Herrmann

Bezirksstadträtin


 

 
 

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