Drucksache - DS/0753/III  

 
 
Betreff: Ehemalige städtische SeniorInnenhäuser Riemannstraße und Gneisenaustraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen, dass diese zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den ehemaligen SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße einberuft.

 

Begründung:

 

Die Miete für die BewohnerInnen der ehemaligen städtischen SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und Gneisenaustraße, die sich nunmehr im Eigentum der WIR befinden, ist seit dem Juni 2007 drei Mal erhöht worden. Weitere jährliche Mieterhöhungen wurden bereits angekündigt. Die WIR zeigt sich entgegen dem Wunsch der BewohnerInnen nicht bereit, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, um die Gründe für die Mieterhöhungen zu erläutern.

 

28.05.21008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen, dass diese zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den ehemaligen SeniorInnenhäuser in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße einberuft.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.08 mit der Drucksache folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH (WIR) dafür einzusetzen, dass diese zeitnah eine außerordentliche MieterInnenversammlung in den ehemaligen SeniorInnenhäusern in der Riemannstraße und der Gneisenaustraße einberuft.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Die Abteilung Gesundheit, Soziales und Beschäftigung hatte sich bereits infolge des Antrags DS/0753/III an die WIR gewandt. In dem Antwortschreiben der GEWOBAG WB GmbH sind die Mietänderungen zum 01.06.07, 01.09.07 und 01.04.08 nachvollziehbar begründet worden. Zudem ist mitgeteilt worden, dass auch der Mietpartei, die die Einberufung einer Mieterversammlung gefordert hat, die Mietänderungen ausführlich erläutert worden seien.

 

Infolge des Beschlusses der DS/0753/III hat sich der zuständige Geschäftsbereich des Bezirksamtes in einem Schreiben vom 05.06.08 erneut an die GEWOBAG WB mit der Bitte, dem Wunsch der Mieter nach einer außerordentlichen Mieterversammlung nachzukommen, gewandt. Eine entsprechende Veranstaltung ist von der GEWOBAG WB jedoch nicht abgehalten worden.

 

Da dem Ersuchen der BVV somit nachgekommen worden ist, bitten wir, den

Beschluss als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 16.09.2008

 

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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