Drucksache - DS/0620-5/III  

 
 
Betreff: Ausbau der Familienförderung verantwortlich absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
22.04.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Beitritt B’90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Verstärkung des Titels 67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 KJHG) im Kapitel 4010 zu erreichen. Ziel soll es sein, die im JHA kürzlich zur Kenntnis genommene Liste der im Bereich des § 16 KJHG in 2008 zu fördernden Projekte und Einrichtungen in der angegebenen Größenordnung (949 T€) abzusichern. Dem JHA ist bis zur zweiten Sitzung im Mai 2008 ein begründeter und belastbarer Vorschlag zur Gegenfinanzierung zu unterbreiten. Eine weitere unterjährige Aufstockung dieses Titels im Rahmend des Haushaltsvollzugs über die 949 T€ hinaus erfordert zwingend eine weitere Vorlage an den JHA mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag. Alle erforderlichen Maßnahmen der Gegenfinanzierung für die bessere Ausstattung der Familienförderung erfolgen innerhalb des Einzelplans Jugend.

 

Begründung:

 

Im Titel 67161 im Kap. 4010 sind im bei SenFin eingereichten Haushaltsplan keine hinreichenden Mittel für die Absicherung der Projekte und Maßnahmen in diesem Bereich enthalten, da bei der Aufstellung des Haushaltsplans durch das Bezirksamt keine Vorsorge getroffen wurde. Zudem bekennen sich JHA sowie  alle Fraktionen zum fachlichen Ziel der o.g. Umsteuerung hin zu mehr präventiver Familienarbeit.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Beschlussempfehlung wird angenommen.

 
 

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