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Drucksache - DS/0620-5/III
Beitritt
B’90/Die Grünen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt im Rahmen des
Haushaltsvollzugs die Verstärkung des Titels 67161 (Förderung der Erziehung in
der Familie nach § 16 KJHG) im Kapitel 4010 zu erreichen. Ziel soll es sein,
die im JHA kürzlich zur Kenntnis genommene Liste der im Bereich des § 16 KJHG
in 2008 zu fördernden Projekte und Einrichtungen in der angegebenen
Größenordnung (949 T€) abzusichern. Dem JHA ist bis zur zweiten Sitzung im Mai
2008 ein begründeter und belastbarer Vorschlag zur Gegenfinanzierung zu
unterbreiten. Eine weitere unterjährige Aufstockung dieses Titels im Rahmend
des Haushaltsvollzugs über die 949 T€ hinaus erfordert zwingend eine weitere Vorlage
an den JHA mit einem Gegenfinanzierungsvorschlag. Alle erforderlichen Maßnahmen
der Gegenfinanzierung für die bessere Ausstattung der Familienförderung
erfolgen innerhalb des Einzelplans Jugend. Begründung: Im Titel
67161 im Kap. 4010 sind im bei SenFin eingereichten Haushaltsplan keine
hinreichenden Mittel für die Absicherung der Projekte und Maßnahmen in diesem
Bereich enthalten, da bei der Aufstellung des Haushaltsplans durch das
Bezirksamt keine Vorsorge getroffen wurde. Zudem bekennen sich JHA sowie
alle Fraktionen zum fachlichen Ziel der o.g. Umsteuerung hin zu mehr
präventiver Familienarbeit. Die
Beschlussempfehlung wird angenommen. |
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