Drucksache - DS/0710/III  

 
 
Betreff: Heizpilze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
23.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone liegenden Bezirken dafür einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und ähnlichen Wärmegeräten für Schankvorgärten auf öffentlichem Straßen land ab 2009 nicht, mehr geduldet wird.

 

Beqründunq:

Die Umweltzone wurde aus Gründen des Klimaschutzes und des Gesundheitsschutzes in den Berliner Innenstadtbezirken eingeführt. Diesem Ziel entspricht die erhebliche Umweltbelastung durch Verwendung zahlreicher Gasheizstrahler nicht. Geschätzt wird, dass derzeit etwa 5000 Heizpilze in der Innenstadt mit steigender Tendenz ihre Verwendung finden. Ein Heizpilz hat einen Kohlendioxydausstoß von stündlich bis zu 3,5 kg. Die jährliche Umweltbelastung wird auf 20.000 Tonnen CO2 geschätzt, das mit der Wärme in die Luft geblasen wird. Außerdem besteht ein Sicherheitsrisiko, weil vor allem in Kombination mit Markisen und Plastikplanen von den Heizstrahlern eine Brandgefahr ausgeht.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone liegenden Bezirken dafür einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und ähnlichen Wärmegeräten für Schankvorgärten auf öffentlichem Straßen land ab 2009 nicht, mehr geduldet wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.4.2008 mit der Drucksache DS/0710/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und/oder den in der Umweltzone liegenden Bezirken dafür einzusetzen, dass eine Nutzung von Heizpilzen und ähnlichen Wärmegeräten für Schankvorgärten auf öffentlichem Straßenland ab 2009 nicht mehr geduldet wird.

 

Hierzu wird berichtet:

Zur Umsetzung des BVV-Beschlusses fanden im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zwei Treffen der für die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes zuständigen Stadträte statt. Im ersten Gespräch wurde sich darauf verständigt, den Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. einzuladen, um mit ihm gemeinsam die Problematik sogenannter "Heizpilze" auf öffentlichen Straßenland zu besprechen.

Diese Erörterung fand im zweiten Gespräch statt. Im Anschluss daran vereinbarten die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg, ab 1. Januar 2009 den Gebrauch von Heizpilzen im öffentlichen Raum auszuschließen. Der Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. wurde vom Bezirksamt über die Vereinbarung der Innenstadtbezirke informiert.

Die AG Ordnungsämter erarbeitet derzeit unter Federführung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf für die o.g. Bezirke gemeinsame Nebenbestimmungen, die bei der Genehmigung der Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes den Gebrauch von Heizpilzen ausschließen. Ein Informationsflyer "Warum es sich nicht lohnt, unsere Strassen zu beheizen" wurde erstellt.


 

Von den Gasheizstrahlern geht bei unsachgemäßer Handhabung oder Aufstellung eine Gefährdung aus. Auch zur Vermeidung schädlicher Emissionen stellt die Untersagung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar und liegt überwiegend im öffentlichen Interesse. Dieses überwiegende öffentliche Interesse steht dem Aufstellen von Heizpilzen nach dem Berliner Straßengesetz entgegen. Bedauerlich ist, dass eine berlinweite Vereinbarung über die o.g. Bezirke hinaus nicht erzielt wurde. Aufgrund einer geringeren "Dichte" an Heizpilzen besteht derzeit dort anscheinend ein geringerer Handlungsbedarf.

Mit der Untersagung ab Januar 2009 soll den Gastwirten ermöglicht werden, sich auf die geänderte Praxis einzustellen. Sie werden durch Presseberichte und durch ein Hinweisblatt über die anstehende Änderung informiert. Sollten Gastwirte auf umweltschädliche vermeintliche Alternativen zu "Heizpilzen" zurückgreifen ist weiterer Handlungsbedarf geboten.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 09.09.2008

 

 

Dr. Schulz                                                                                                       Dr. Beckers

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den Ausschuss  für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt (ff) überwiesen.

 

07.10.08 UmVerk

empfiehlt dem federführenden Ausschuss, die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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