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Drucksache - DS/0563/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele ALG-II-BezieherInnen im Bezirk haben seit
Jahresbeginn gegen ihren Bescheid Widerspruch eingelegt? 2. Wie viele ALG-II-BezieherInnen im Bezirk haben im
Jahresverlauf infolge von Sanktionen des JobCenters verringerte Bezüge
erhalten? 3. Wie viele ALG-II-BezieherInnen im Bezirk sind seit
Jahresbeginn wegen der Bewilligungspraxis des JobCenters vor Gericht gezogen? Nachfrage: 4. Wie viele Widersprüche von ALG-II-BezieherInnen im Bezirk
wurden seit Jahresbeginn nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen
Bearbeitungsfrist von drei Monaten durch das JobCenter erledigt? Herr
Mildner-Spindler: Zu 1: Mit
Stand 10. November 2007 wurden gegenüber dem Jobcenter FK 9404 Widersprüche
geltend gemacht. ZU 2: 9404. Wenn das viele neue Fragen hervorruft, verweise
ich nur darauf, dass alle Mitglieder des Ausschusses für Jobcenter monatlich
die umfängliche Statistik Bundesagentur und die Jobcenter sind ja berühmt
dafür, dass sie sehr umfänglich Statistik führen, bekommen sie diese Statistik
zur Verfügung gestellt und da können sie alle diese Fragen , die so zugerufen
werden, beantwortet finden. Zu 2: Dazu liegen keine exakten statistischen
Erhebungen vor. Die Agentur für Arbeit wurde gebeten, hierzu Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen. Diese
Antwort liegt noch nicht vor. Die Frage wird zum späteren Zeitpunkt
nachgereicht beantwortet. Zu 3: In diesem Jahr wurden 1083 Klagen und 427
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht bzw. gestellt. Das sind
zusammen 1510 Vorgänge. Zu 4: 101 Widersprüche wurden seit Jahresbeginn nicht
innerhalb von 3 Monaten erledigt. Im Zeitraum vom 1.1.2007 – 10.12.2007 wurden
10377 Widersprüche bearbeitet und erledigt. Sie sehen daran, dass eine riesige
Welle von nicht bearbeiteten Widersprüchen aus 2006 in diesem Jahr erledigt
worden ist. Bis zur Mitte des Jahres ist die Ende letzten Jahres, Anfang diesen
Jahres so kritisierte Bugwelle nichtbearbeiteter Ansprüche sukzessive
abgearbeitet worden. Es gibt derzeit noch 1117 offene Widersprüche, davon
unerledigt unterhalb von 90 Kalendertagen, also relativ frische Widersprüche
1016. Das sind 90,96%. Widersprüche, die bis zu einem halben Jahr alt sind,
also 91-180 Kalendertage sind 97. Das sind 8,68% und Widersprüche, die noch
länger als ein halbes Jahr zurück liegen, gibt es noch 4. Das sind 0,36%. Herr
Wesener: Mich
würde natürlich jetzt angesichts dieser verheerenden zahlen interessieren, welche
Maßnahmen das Jobcenter aus Sicht des BA ergreifen müsste, um dagegen zu
steuern. Herr
Mildner-Spindler: Das ist
jetzt mit Verlaub schwierig, so pauschal zu beantworten, weil ich alleine schon
nicht zu deuten weiß, worauf sich die Deutung „verheerend“ bezieht und ob diese
Wertung „Verheerend“, wie sie sie getroffen haben dann sozusagen auch
zutreffend wäre. Was deutlich wird, ich meine dass können wir auch noch mal in
einem Ausschuss machen. Es gibt ja auch noch über das Gefragte hinaus eine
Statistik darüber, worauf sich Widersprüche gründen, also was sozusagen Anlass
für die Widersprüche gewesen ist. Das ist dann auch noch mal interessant zu
wissen, um dann auch sozusagen Maßnahmen ableiten zu können, was notwendig wäre
eine große Anzahl von Widersprüchen zu verhindern, Bescheide korrekt zu
erstellen. Auf der anderen Seite muss dann wiederum, wenn man unterstellt, die
Widersprüche würden passieren, weil Bescheide nicht korrekt erstellt sind,
müsste als erstes überprüft werden, ob denn diese Widersprüche in der Zahl, wie
sie denn hier vorliegen berechtigte Widersprüche gewesen sind, oder ob denn
nicht zu 80% Widersprüche gewesen sind, die ins Leere gelaufen sind, vielleicht
hervorgerufen dadurch, räumt ja jeder ein, dass es eigentlich fast nicht nachvollziehbar
ist, wie im Leistungsbescheid sozusagen zu lesen ist. Das ist ja schon eine
kleine Herausforderung und insofern kann es also auch sein, dass ein ganze
Reihe von Widersprüchen auf Verständnisfragen fußt, wo aber der Widerspruch gar
keine Anlass wirklich zu einem Widerspruch gegeben hat. Unabhängig davon ist
das größte Problem, was das Jobcenter hat, das größte Problem, was versucht
wurde zu lösen. Ich hab es letzte Woche im Ausschuss auch vorgestellt, dass der
personellen Kontinuität um die Arbeitserfahrungen und Praxis, die auch auf
Erfahrungen beruhende Routine jetzt in der Bearbeitung von Anträgen ja
gefährdet war, dadurch das eine Großzahl von befristeten Stellen sehr lange in
der Luft gehangen hat.
, was eine Entfristung bzw. eine Ermächtigung zur
Verlängerung der Befristung betraf. Da konnte ich ihnen letzte Woche berichten,
dass also für das Jobcenter FK wenngleich meistenteils nicht über eine
Entfristung, sondern über eine Ermächtigung Verlängerung von befristeten
Verhältnissen ersteinmal gelöst werden konnte, sodass im Endeffekt vom jetzigen
Personalbestand Ende des Jahres lediglich 8 MitarbeiterInnen ohne Verlängerung
einer befristeten Anstellung ausscheiden und das darin begründet, dass das
Jobcenter mit der Arbeit dieser Menschen nicht zufrieden war. Herr Römer: War ja eine außerordentliche Darstellung der Situation, die
mir so bisher nicht bekannt, sitze ja leider auch nicht im Sozialausschuss und
insofern aber habe ich trotzdem eine Nachfrage und zwar bezieht sie sich
darauf, dass sie eben davon gesprochen haben, dass es sozusagen auch
statistische Grundlagen, Erhebungen gibt, darüber welche denn die konkreten
Anlässe für die Widersprüche sind und
mich würde interessieren, weil ich Pressemeldungen mit verfolgt habe,
dass die Wohnkostenübernahme durch die Ämter eines der entscheidenden Probleme
ist, ob dies hier im Bereich auch so ist. Konkret gefragt, wie viel % der
Widersprüche, die eingegangen sind, beziehen sich auf die Problematik
Wohnkostenübernahme durch Hartz IV Empfänger. Herr Mildner-Spindler: Ja, ich hab ja gerade gesagt, es gibt eine solche Statistik.
Da nicht danach gefragt war, worin die Gründe für die Widersprüche liegen, hab
ich das jetzt nicht vorliegen und kann es nicht spontan aus dem Hut zaubern.
Eine schriftliche Anfrage gestellt zur sozusagen Struktur dieser Widersprüche
und wir werden das beantworten und das so schnell wie möglich. Herr Wesener: Mich würde ja interessieren angesichts der 1. Antwort von
ihnen, wenn das BA nicht der Meinung ist, dass die zahlen „verheerend“, wie ich
formulierte sind, wie würde denn dann das BA die zahlen interpretieren. Herr Mildner-Spindler: Dieser Einschätzung würde ich mich anschließen und ich
meine, im Hinblick darauf, so eine Wertung die verheerend zu treffen, müsste
man eine Wichtung heran ziehen, wie viel Bescheide werden alljährlich im
Jobcenter gestellt, wie viel Widersprüche nach Bearbeitung sind denn wirklich
berechtigte Widersprüche gewesen, wo also Fehler in der Bearbeitung eine
falsche Handhabung des SGB II eingeräumt werden muss und korrigiert werden
muss. Das würde ich gerne vor einer Wertung allein erst mal dieser Zahl -9000 Widersprüche- dort gerne dann
noch bei der Bewertung reinziehen, sicherlich ist es so, dass jeder
Widerspruch, jeder Anlass zur Beschwerde ein Anlass zu viel ist. Vielfach wurde
aber auch durchaus reflektiert durch das Jobcenter, dass allein durch die
gesellschaftliche Atmosphäre, dass das Jobcenter schlechte Arbeit leistet,
Widersprüche provoziert sind, insofern lassen sie uns das einfach konkret
betrachten, wie viel Widersprüche von 9000 Widersprüchen sind berechtiget
Widersprüche gewesen und dann können wir dann zur Wertung kommen. |
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