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Drucksache - DS/0559/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Zu
welchen Ergebnissen ist das Bezirksamt bei den verstärkten Kontrollen zum
Jugendschutz von Ordnungsamt, Jugendamt, Polizei u.a.im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg in der letzten Zeit gekommen? 2.
Welche
Schlüsse und Handlungsaufträge für sich zieht das Bezirksamt aus diesen
Ergebnissen? 3.
Sind
Maßnahmen geplant, wenn ja welche? Frau
Herrmann: Zu1: Neben den Kontrollen zur Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, die aufgrund von Hinweisen auf Verstöße und Missstände aufmerksam gemacht werden, hat das Jugendamt FK (Friedrichshain-Kreuzberg) in Zusammenarbeit mit LKA und Polizei im Zeitraum Februar-August 2007 12 verdachtstunabhängige Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Es wurden 10 Gaststätten und 1 Diskotheken jeweils in den späten Abendstunden kontrolliert. Bei 8 Gaststätten wurden keine Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt, eine Gaststätte gewährte Jugendlichen in 5 Fällen unerlaubten Aufenthalt und bei einer Gaststätte wurde ein fehlender bzw. veralteter Auszug aus dem Jugendschutzgesetz festgestellt. Die Kontrolle der Diskothek, na ja das ist schon schlimm, weil letztendlich müssen die Vorschriften, es muss aktuell sein und ich habe selber, denke man muss drauf aufmerksam machen, weil man die Gesetze auch verschärft hat und ich denke schon, dass das auch gut und richtig ist, die aktuellen Aushänge auch Vorort zu haben. Die Kontrolle der Diskothek erbrachte folgende Ergebnisse. Unerlaubte Aufenthaltsgenehmigung von Jugendlichen nach 00.00 Uhr in 49 Fällen, Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche in 6 Fällen. Zu 2: Das Wirtschafts- und Ordnungsamt in Absprache auch mit dem Gesundheitsamt und das Jugendamt haben sich darüber verständigt, dass Kooperation und Kontrollen verstärkt erfolgen sollen, wenn die personellen Voraussetzungen dafür vorliegen, also Soko Jugendschutz, hatten wir glaube ich in der letzten BVV schon angesprochen hatte Herr Dr. Beckers etwas dazu gesagt. Das Ordnungsamt FK soll eine Verstärkung von 6 Mitarbeitern erhalten, die aus dem ZEP zu gewinnen sind. Es handelt sich derzeitig um eine temporäre Personalverstärkung von zunächst 2 Jahren. Bisher ist noch kein Personal gefunden worden. Am 12.12., also heute hat eine Informationsveranstaltung für die inbetracht kommenden MitarbeiterInnen aus dem ZEP stattgefunden. Sollte nicht zeitnah Personal gefunden werden, verlangen alle Ordnungsämter im Land Berlin die Möglichkeit von Außeneinstellungen, die inzwischen auch tatsächlich in Aussicht gestellt worden sind. Zwischen den oben genannten Beteiligten besteht Einvernehmen, also den Ämtern die ich gerade beschreiben habe, besteht Einvernehmen, dass die abgestimmten und verstärkten Kontrollen erst beginnen können, wenn das Personal geschult zur Verfügung steht. Eine Einbringung und regelmäßige Abstimmung mit der Polizei und Gewerbeaußendienst soll erfolgen. Im Rahmen der Zuständigkeit und Maßnahme des restriktiven als auch präventiven Jugendschutzes, strebt das Jugendamt eine enge Abstimmung der Aufgabenwahrnehmung und Kooperation mit dem Ordnungsamt restriktiven Jugendschutz als auch mit der Plan- und Leitstelle des Gesundheitsamtes präventive Maßnahmen an. Die Kooperation Jugendamt , Ordnungsamt und Gesundheitsamt wird in Form einer BA Vorlage von Jugendamt in Abstimmung mit den beiden genannten Ämtern eingebracht und wird sich da, was ich beschrieben habe konzeptionell wiederfinden. Zu 3: Mitte November gab es eine erste Besprechung zwischen Ordnungs- und Jugendamt zu Fragen zukünftiger Aufgabenaufteilung und weitere Kooperationen. Weitere Punkte konnten bereits festgelegt werden, die sich auch in der BA Vorlage wiederfinden werden. Mit der Zuordnung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 des Jugendschutzes würden dem Wirtschafts- und Ordnungsamt auch die Befugnisse nach § 19 ....zur Durchführung verdachtsunabhängigen Kontrollen in Räumen und Betriebsstätten übertragen, wobei die Verstöße, die in vielen Fällen auch gewerberechtlich sind, kann jemand eine Verfolgung und Kontrolle aus einer Hand erreicht werden. 2. es soll eine Kooperation über regelmäßig, präventive Verdachstunabhängig Jugendschutzkontrollen und Installation und regelmäßige Abstimmungen auch mit der Polizei erfolgen. 3. zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Kinder- und Jugendschutzes soll das Jugendamt unmittelbar Kenntnis zu Verstößen an denen Jugendliche oder Kinder beteiligt sind erhalten, um ggf. weitergehende sozialpädagogische Unterstützung anbieten können und 4: angestrebt ist eine gemeinsame Erarbeitung und Vermittlung von präventiven Maßnahmen.
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