Drucksache - DS/0355-6/III  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
Hier: Wer bestellt, der muss auch bezahlen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
18.09.2007    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 18.09.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber dem Senat von Berlin mit Nachdruck deutlich zu machen, dass die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben durch die Bezirke auch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zwingend voraussetzt. Neben der richtigerweise bereits erfolgten Korrektur eines Rechenfehlers und der damit zusammenhängenden Absenkung der Einsparvorgaben für Personal in Höhe von 25 Millionen Euro über alle Bezirke ist deutlich zu machen, dass zusätzliche Aufgaben wie z.B. die Bearbeitung und Bescheiderteilung von Anträgen auf Elterngeld, die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Befahren der Umweltzone ab Januar 2008, die Umsetzung und Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes sowie die Aufgaben, die im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wahrgenommen werden, zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen bedürfen.

 

Begründung:

Das Prinzip, wonach derjenige bezahlt, der die Leistungen bestellt, sollte auch für die den Bezirken vom Senat übertragenen neuen Aufgaben gelten, um weitere Haushaltsrisiken zu vermeiden und eine weiterhin handlungsfähige Verwaltung zu sichern.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber dem Senat von Berlin mit Nachdruck deutlich zu machen, dass die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben durch die Bezirke auch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen zwingend voraussetzt. Neben der richtigerweise bereits erfolgten Korrektur eines Rechenfehlers und der damit zusammenhängenden Absenkung der Einsparvorgaben für Personal in Höhe von 25 Millionen Euro über alle Bezirke ist deutlich zu machen, dass zusätzliche Aufgaben wie z.B. die Bearbeitung und Bescheiderteilung von Anträgen auf Elterngeld, die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Befahren der Umweltzone ab Januar 2008, die Umsetzung und Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes sowie die Aufgaben, die im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wahrgenommen werden, zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen bedürfen.

 

 

 
 

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