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Drucksache - DS/0132/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Betreiben von Wassertaxis auf den Wasserstraßen des Bezirkes möglich ist. Bei positiver Entscheidung wird das Bezirksamt beauftragt, alle notwendigen und hinreichenden Informationen den Bürgerinnen und Bürgern, die den innovativen Geschäftsbereich eines Wassertaxi-Betriebes anstreben, zur Verfügung zur stellen..
Eine Anlegestellen-Planung ist zu erstellen, um Wassertaxen den Betrieb zu ermöglichen.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Mai 2007 zur berichten.
Begründung: Mit dem am 17.01.07 im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages beschlossenen Antrages, ist das Betreiben der Wassertaxen als Ein-Mann-Betrieb bald erlaubt. In einigen deutschen Städten mit geeigneter Wasserinfrastruktur gibt es bereits zahlreiche Interessenten, welche die touristisch und verkehrspolitisch sinnvolle Dienstleistung der Wassertaxen anbieten möchten. Für Friedrichhain - Kreuzberg wäre dies eine begrüßenswerte Ergänzung des Verkehrs und des touristischen Angebotes. Durch eine sinnvolle Kombination mit den Verkehrsträgern Straße und Schiene profitieren die Nutzer von einer besseren Anbindung und Vernetzung, durch welche nicht zuletzt die Attraktivität des Bezirks erhöht wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Stadtplanung und Bauen(ff) überwiesen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für UmwVerkWohn:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das Betreiben von ökologischen Wassertaxis auf den Wasserstraßen des Bezirkes ermöglicht wird.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Mai 2007 zur berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird angenommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
StadtPlan 30.08.2011
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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