Drucksache - DS/0041/III  

 
 
Betreff: Verbesserungen der Lebensumstände von Bezieherlnnen von ALG Il und Grundsicherung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Soziales und Gesundheit Vorberatung
04.01.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
01.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt     
01.03.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
11.01.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt   
08.02.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
01.11.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
06.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
08.03.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter im Ausschuss abgelehnt   
01.11.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.12.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.03.2007 PDF-Dokument
0041 - Verbesserung Lebensumstände alg II  

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamts und des Senats dafür einzusetzen, dass den Beziehern von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung (SGB XII) eine Weihnachtsbeihilfe für 2006 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt wird und dafür die entsprechenden Mittel bereit gestellt werden.

Das Bezirksamt wird weiter beauftragt, bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans des Landes Berlins eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe zu berücksichtigen und mit den Jobcentern alle für die Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

Das BA soll in der BVV-Sitzung im Januar 2007 über die Anzahl der Anträge und Höhe der Auszahlungen berichten.

Begründung:

1.      Die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung - RSV), das auch auf die Regelleistungen des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen leider vor, dass die im BSHG aufgeführten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe, nicht mehr gewährt werden. Der erforderliche Mehraufwand für das Weihnachtsfest oder Geschenke für Angehörige (Kinder) kann auch nicht angespart werden, weil sonst andere notwendige Anschaffungen und Reparaturen nicht mehr möglich wären.

2.      Weihnachten ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Ereignis, dem besonders Kinder entgegen fiebern. Für Beziehern von ALG II stellt es eine besondere Härte dar, ihren Kindern kein Weihnachtsfest gestalten zu können. Weihnachten ist für viele Menschen der Abschluss des Jahres, eines der wichtigsten Bestandteile der religiösen Erziehung, mindestens aber ein bedeutendes Familienfest. Im Jahre 2005 haben deshalb andere Kommunen, zum Teil unter Mitwirkung der Jobcenter, Weihnachtsbeihilfen gewährt.

3.      Die zuständigen Stellen sind a) der Berliner Senat und b) das Arbeitsamt als Auszahlungsstelle für Hartz-IV-Empfänger und c) das Bezirksamt selbst als Auszahlungsstelle für Bezieher der Grundsicherung.

4.      Mit diesem Beschluss weist die BVV zugleich und vor allem Gesetzgeber und Sozialgerichte ausdrücklich auf einen Missstand hin, der seit dem Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Beihilfen dieser Art besteht. Die soziale Frage ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Bekämpfung der extremen Rechten und daher zentrale Aufgabe aller Demokraten. Missstände wie dieser bilden den Nährboden, auf dem sich rechtradikales Gedankengut auszubreiten vermag. Das kann nicht oft und nicht deutlich genug betont werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die DS/0041/III wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Beschäftigung und Job Center (ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag DS/0041/III wird in der folgend geänderten Fassung angenommen

 

Betr.: Verbesserungen der Lebensumstände von Bezieherlnnen von ALG Il und Grundsicherung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt,

1.. unter Einflussnahme des Bezirksamtes im Rahmen der Trägervertretung auf folgendes hinzuwirken:

- Bereitstellung von qualifizierten Personal  zur Verbesserung der Betreuung der Kundinnen und Kunden, sowie das Personal mit befristeten Arbeitsverträgen weiter zu beschäftigen, damit der erreichte Wissensstand im JobCenter nicht wieder verloren geht,

-Verzahnung der vom Bezirk definierten Bedarfe hinsichtlich der Verbesserung der sozialen Infrastruktur, der Bildungssituation, des Wohnumfeldes usw., soweit diese zusätzlich und gemeinnützig sind, mit der Maßnahmenplanung des JobCenters,

- Maßnahmen zur Qualitätssicherung bzgl. der verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen (z.B. Überprüfung der vorgeschriebenen Qualifizierungsanteile),

- Maßnahmen zur Gewährleistung der künftig möglichst vollständigen  Ausschöpfung des Eingliederungstitels,

2.       folgende Forderungen gegenüber dem Senat von Berlin zu stellen:

- jährliche Anpassung der in der AV Wohnen festgelegten Mietobergrenzen für die Übernahme von Mietkosten an die reale Mietenentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Mietnebenkosten,

- Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen Leistungen die Etablierung eines ÖBS für schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der Personenkreis jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist.

3,       den Senat aufzufordern, über eine Bundesratsinitiative auf folgende Änderungen hinzuwirken:

- Erhöhung der Regelsätze für die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft (mindestens Anpassung in Höhe der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des SGB Il und SGB XII) von gegenwärtig 345 € für den Haushaltsvorstand in Anlehnung an die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Deutschland in einem ersten Schritt auf 420 € anzuheben sowie künftig jährliche Anpassung an die tatsächliche Preisentwicklung,

- Erweiterung der einmaligen Leistungen im Gesetz, also Sonderbeihilfe in besonderen Lebenslagen und Weihnachtsbeihilfe (in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige).

- attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten,

- Erhöhung der Rentenansprüche aus den Bezugszeiten des ALG II,

- Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen Leistungen die Etablierung eines ÖBS für schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der Personenkreis jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist.

Der BVV soll bis zu ihrer Oktobersitzung berichtet werden,

Begründung erfolgt mündlich

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0041/III vom 18.10.2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

(Text, s. Anlage)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die DS/0041/III wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und Beschäftigung und Job Center (ff) überwiesen.

 

 

06.12.2007

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Drucksache zur Kenntnis zu nehmen.

 

06.12.2007

Ausschuss für Beschäftigung und Job Center

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0041/III vom 18.10.2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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