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Drucksache - DS/2113/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt
bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag
gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern
vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter
Individualverkehr“) minimiert werden können. Begründung: Bisherige vom Bezirksamt in Auftrag
gegebene Gutachten verfolgten das Ziel, die Leistungsfähigkeit (Kapazität) von
Straßen zu prüfen (Siehe auch „Vertiefende Untersuchung zur
Straße der Pariser Kommune“, Büro Hoffmann/Leichter vom Januar 2005) bzw. abzuschätzen, „ob das
bestehende Straßennetz zur Aufnahme des neu entstehenden Verkehrs ausreichend
leistungsfähig“ sei (Siehe auch „Wriezener
Güterbahnhof, Nutzung, Verkehrserzeugung, verkehrliche Erschließung“, GRI
GmbH vom September 2004).
Bisherige vom Bezirksamt in Auftrag
gegebene Gutachten verfolgten leider nicht das Ziel, zu untersuchen, wie Kfz-Verkehre
(durch planerische und verkehrsorganisatorische Maßnahmen) vermieden werden
könnten. Was wären die Vorteile einer solchen
Ausrichtung von Verkehrsgutachten für den Bezirk? Durch Minimierung von motorisierten
Individualverkehren würden den Wohngebieten, würden für Mensch und Umwelt keine
zusätzlichen Belastungen (Lärm, Abgase, Feinstaub PM 10) entstehen. Durch
Minimierung von motorisierten Individualverkehren würden der öffentlichen Hand
weniger Kosten zum Um- bzw. Ausbau der Verkehrsinfrastruktur entstehen. Solche Verkehrsgutachten tun
unserem, von anwachsenden Transit- und Freizeitverkehren zusätzlich belasteten
Innenstadtbezirk, tut seinen beiden Ortsteilen Not. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt
bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag
gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern
vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter
Individualverkehr“) minimiert werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt
bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag
gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern
vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter
Individualverkehr“) minimiert werden können. |
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