Drucksache - DS/2113/II  

 
 
Betreff: Verkehrsgutachten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt und Verkehr Vorberatung
22.08.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter Individualverkehr“) minimiert werden können.

 

 

Begründung:

 

Bisherige vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Gutachten verfolgten das Ziel, die Leistungsfähigkeit (Kapazität) von Straßen zu prüfen (Siehe auch „Vertiefende Untersuchung zur Straße der Pariser Kommune“, Büro Hoffmann/Leichter vom Januar 2005) bzw. abzuschätzen, „ob das bestehende Straßennetz zur Aufnahme des neu entstehenden Verkehrs ausreichend leistungsfähig“ sei (Siehe auch „Wriezener Güterbahnhof, Nutzung, Verkehrserzeugung, verkehrliche Erschließung“, GRI GmbH vom September 2004).

 

Bisherige vom Bezirksamt in Auftrag gegebene Gutachten verfolgten leider nicht das Ziel, zu untersuchen, wie Kfz-Verkehre (durch planerische und verkehrsorganisatorische Maßnahmen) vermieden werden könnten.

 

Was wären die Vorteile einer solchen Ausrichtung von Verkehrsgutachten für den Bezirk?

 

Durch Minimierung von motorisierten Individualverkehren würden den Wohngebieten, würden für Mensch und Umwelt keine zusätzlichen Belastungen (Lärm, Abgase, Feinstaub PM 10) entstehen. Durch Minimierung von motorisierten Individualverkehren würden der öffentlichen Hand weniger Kosten zum Um- bzw. Ausbau der Verkehrsinfrastruktur entstehen.

 

Solche Verkehrsgutachten tun unserem, von anwachsenden Transit- und Freizeitverkehren zusätzlich belasteten Innenstadtbezirk, tut seinen beiden Ortsteilen Not.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter Individualverkehr“) minimiert werden können.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, dass in den, vom Stadtplanungs- oder vom Tiefbauamt bzw. gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen Verkehrs-Gutachten grundsätzlich mit untersucht wird, inwiefern vorhandene und/oder neu entstehende Kfz-Verkehre („Motorisierter Individualverkehr“) minimiert werden können.

 

 
 

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