Drucksache - DS/1915/II  

 
 
Betreff: Erstellung einer Statistik zur Wohnkostenübernahme bei Alg II - Empfängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linkspartei.PDSVorsteher Herr Heck, Werner
  Baran, Riza
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bauen und Wohnen Vorberatung
09.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.01.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
16.03.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
Bauen und Wohnen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
22.03.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
17.08.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.08.2006    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 10.03.2006 PDF-Dokument
2. Version vom 17.03.2006 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen) regelmäßig zum Ende des Monats darüber informiert werden,  wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren, wie viele umziehen müssen und wie viele die Differenz selber zahlen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.

 

 

Begründung:

 

Die von TOPOS Stadtforschung erstellte Studie „Sozialstruktur und Lebensverhältnisse der Hartz IV-Empfänger in Friedrichshain-Kreuzberg“ kam zu dem alarmierenden Ergebnis, dass bis zu einem Drittel der von Hartz IV betroffenen Haushalte trotz Anwendung der sogenannten Härtefallregelungen voraussichtlich umziehen müssen. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die entsprechenden Entwicklungstendenzen beobachtet und falls notwendig korrigierende Eingriffe vorgenommen werden.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die DS/1915/II wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit (Federführung) und für Bauen und Wohnen überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen) regelmäßig zum Ende des Quartals darüber informiert werden,  wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren, wie viele umziehen müssen und wie viele die Differenz selber zahlen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen) monatlich darüber informiert werden,  wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren und wie viele umziehen müssen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt, in enger Kooperation mit dem Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg dafür zu sorgen, dass die zuständigen Ausschüsse der BVV (Soziales, Bauen/Wohnen) monatlich darüber informiert werden,  wie viele ALG II Empfängern unseres Bezirks aufgefordert werden ihre Wohnkosten zu reduzieren und wie viele umziehen müssen. Gleichzeitig ist in diesem Zusammenhang auch darzustellen, ob und in welchem zahlenmäßigen Umfang durch Anwendung der sogenannten Härtefallklauseln ein Umzug verhindert werden konnte.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Bauen und Wohnen und

Soziales und Gesundheit (ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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