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Drucksache - DS/1497/II
Die BVV möge beschließen:
Die BVV beschließt selbstverpflichtend, bei (Um) Benennungen von Straßen, Wegen, Brücken etc., ausschließlich Frauen als Namensgeberinnen zu ehren, bis im Bezirk ein angemessener Proporz männlicher und weiblicher Starssennamen etc. gegeben ist. Hierbei sind grundsätzlich Frauen zu bevorzugen, die einen historischen oder örtlichen Bezug zum Bezirk haben. Bei (Um) Benennungen sind immer die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gewerbetreibenden in angemessener Form anzuhören und zu beteiligen.
Begründung: Der seit vielen Jahren gelebter Geist der (Um) Benennungen in besagter Intention sollte nunmehr verbindlich festgeschrieben werden. Diese Selbstverpflichtung wurde sowohl im ehemaligen Bezirk Friedrichshain, wie auch in Kreuzberg beschlossen und praktiziert. Eine solche Verpflichtung hat aber nur dann einen Sinn, wenn die Begehrlichkeiten und Versuchungen hinsichtlich von Ausnahmen bei sich bietenden Gelegenheiten uninterpretierbar ausgeschlossen werden. Die Beteiligung der Betroffenen ist in unserem Bezirk eine weitestgehend gelebte Selbstverständlichkeit.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Kultur und Bildung überwiesen.
Bei Neu- und evtl. Umbenennungen von Straßen werden solange nur in Ausnahmefällen keine Namen von Frauen verwendet, bis mindestens 50 % aller nach Personen benannten Friedrichshain-Kreuzberger Straßen nach Frauen benannt sind.
Bei der Auswahl der Namen ist der Ausschuss für Kultur und Bildung federführend.
Bei (Um)Benennungen sind immer die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gewerbetreibenden in angemessener Form anzuhören und zu beteiligen. |
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