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Drucksache - DS/0532/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf
Begründung:
In der Anfrage „Veranstaltungsliste - Kriterienkatalog“ vom 07.10.2022 wurde gefragt, ob es einen Kriterienkatalog für die Erteilung von „Erlaubnis“ bzw. „Ablehnung“ gäbe, der über den formalen Akt einer vollständigen Einreichung der „erforderlichen Unterlagen“ hinausging. In der Antwort des Bezirksamts wurde bestätigt, dass es keinen Kriterienkatalog gäbe und Entscheidungen stets individuell als Einzelfallprüfungen getroffen werden. Daher könne auch kein Kriterienkatalog, ggf. in gekürzter Form, öffentlich zugänglich gemacht werden. Aus den Ablehnungsgründen, die in der Veranstaltungsliste vom 13.10.2022 aufgelistet werden, sind allerdings relativ häufig bestimmte, sich wiederholende Begründungen ersichtlich, die sofern sie im Vorwege veröffentlicht würden, zu vermeidbaren Ablehnungen führen würden. Weiterhin gäbe es keine maximale Bearbeitungsfrist, die den Antragsteller*innen mitgeteilt werden könne, da sie u.a. auch von Dritten abhänge. Zwischen der oft sechswöchigen Bearbeitungszeit und dem beantragten Umsetzungstag verbleiben in vielen Fällen kaum zwei Wochen. Diese kurze Frist ist für viele organisatorischen Fragen kaum zu stemmen, sowohl bei Genehmigung wie Ablehnung. Eine veröffentlichte maximale Bearbeitungszeit würde die Planungssicherheit für die Antragsteller*innen erheblich verbessern. Auf die Frage nach einer Beschwerdestelle und/oder Revisionsstelle zur Vermeidung verwaltungsgerichtlicher Verfahren antwortet das Bezirksamt, dass es „aktuell keinen Bedarf für eine zentrale Anlaufstelle“ gäbe. Ablehnungen erfolgten überwiegend informell, aber Widerspruch stehe allen Betroffenen frei. Die Errichtung einer Beschwerdestelle sei „aufgrund der Akzeptanz von informellen Ablehnungen“ nicht geboten. Allerdings sind bei einem Siebentel der Fälle in der Liste vom 13.10.2022 die aufgeführte Ablehnungsgründe zumindest fraglich (siehe Anträge 11, 48, 64, 96, 102, 126, 156/157, 187 und 188). Da das Bezirksamt keine diesbezügliche Ansprechstelle hat, kann es nicht davon ausgehen, dass sich daraus auf eine Akzeptanz informeller Ablehnungen schließen lasse.
BVV 14.12.2022 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
VerkehrOrd 06.09.2023 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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