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Drucksache - DS/0186/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Zunächst einmal, ich …, in welchem Zusammenhang also im Ausschuss diese öffentliche Durchwegung zugesagt wurde, ist nicht aus der Frage ersichtlich, das wäre in Zukunft angenehm, wenn man das dann noch mal genau spezifizieren würde. Also zur Sache: Der Bebauungsplan V-18 wurde am 10.07.2007 von der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen und vom Bezirksamt am 06.10.2007 als Rechtsverordnung erlassen. Dieser regelt u.a. die Anbindung des Ufergrünzuges mit dem Wanderweg an die Straße Alt-Stralau. Der Parkweg als öffentlich gewidmete fußläufige Anbindung zur Parkwegbrücke hat einen Treppenabgang zum Uferweg, der eine öffentliche Grünanlage ist. Mobilitätseingeschränkte Menschen können die 40 m östlich gelegene seinerzeit neu errichtete öffentliche Straße Dora-Benjamin-Park benutzen, die hier direkt an den Uferweg angebunden wurde. Der von der Öffentlichkeit Genutzte unmittelbar unterhalb des Parkwegs befindet sich auf einem Privatgrundstück. Er wurde vom Land Berlin nicht erworben, da eine Parallelführung öffentlicher Wege in direkter Nachbarschaft nicht begründbar war. Eine öffentliche Wegeführung auf einem privaten Grundstück stellt einen Eingriff in das Privateigentum dar und bedarf besonderer städtebaulicher Gründe. Diese konnten hier seinerzeit nicht begründet werden.
zu Frage 2: Zur Sicherung der öffentlichen Durchwegung habe ich in Frage 1 schon etwas gesagt. Zu weiteren Wegen und Zäunen liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
zu Frage 3: Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Herr Jokisch: Sie können sich also nicht daran erinnern, dass wir genau über dieses Thema im Ausschuss gesprochen haben?
zu Nachfrage 1: Ich habe darum gebeten, dass Sie beim nächsten Mal sagen, in welchem Ausschuss, dann hätte man das nachvollziehen können.
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