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Drucksache - DS/0003/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 15 und § 16 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: - Vorsteher*in - Stellv. Vorsteher*in - Je ein Mitglied aus jeder Fraktion und Gruppe - Die verbleibenden Plätze werden den Fraktionen nach Hare-Niemeyer zugeordnet.
BVV 04.11.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 9 BezVG in Verbindung mit § 15 und § 16 der vorläufigen Geschäftsordnung wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: - Vorsteher*in - Stellv. Vorsteher*in - Je ein Mitglied aus jeder Fraktion und Gruppe - Die verbleibenden Plätze werden den Fraktionen nach Hare-Niemeyer zugeordnet.
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