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Drucksache - DS/0001/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der V. Wahlperiode in der Fassung vom 25.11.2020 wird als vorläufige Geschäftsordnung beschlossen.
BVV 04.11.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Geschäftsordnung der V. Wahlperiode in der Fassung vom 25.11.2020 wird als vorläufige Geschäftsordnung beschlossen.
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