Drucksache - DS/2210/V  

 
 
Betreff: Erschließung Bauvorhaben Mollstraße 19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)       Wurde bei der Genehmigung des Bauvorhaben in der Mollstraße 19 geprüft, wie die Erschließung gesichert werden soll und ob gegebenenfalls Regelungen dafür getroffen werden müssen?
 

2.)       Welche Auswirkungen wird das Bauvorhaben für den Zulieferverkehr des Netto-Supermarktes haben?
 

3.)       lt das Bezirksamt die Büschingstraße für die Belieferung des Netto für geeignet und für die Anwohnenden zumutbar?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wurde bei der Genehmigung des Bauvorhabens in der Mollstraße 19 geprüft, wie die Erschließung gesichert werden soll und ob gegebenenfalls Regelungen dafür getroffen werden müssen?

 

Die Erschließung wurde gemäß Bauordnung Berlin im Genehmigungsverfahren geprüft. In der Baugenehmigung wurden keine besonderen Regelungen in Hinblick auf die Erschließung getroffen.

 

  1. Welche Auswirkungen wird das Bauvorhaben für den Zulieferverkehr des Netto-Supermarktes haben?

 

hrend der Baumaßnahme wird die Zulieferung der Waren in Verantwortung der Verkaufsstellenleitung des Netto und in Absprache mit den am Bau Beteiligten geregelt.

 

  1. lt das Bezirksamt die Büschingstraße für die Belieferung des Netto für geeignet und für die Anwohnenden zumutbar?

 

Die Fachbehörden haben im Genehmigungsverfahren die Anlieferung der Verkaufsstätte über die Büschingstraße geprüft und keine Bedenken geäert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 
 

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