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Drucksache - DS/2210/V
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Wurde bei der Genehmigung des Bauvorhaben in der Mollstraße 19 geprüft, wie die Erschließung gesichert werden soll und ob gegebenenfalls Regelungen dafür getroffen werden müssen? 2.) Welche Auswirkungen wird das Bauvorhaben für den Zulieferverkehr des Netto-Supermarktes haben? 3.) Hält das Bezirksamt die Büschingstraße für die Belieferung des Netto für geeignet und für die Anwohnenden zumutbar?
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Erschließung wurde gemäß Bauordnung Berlin im Genehmigungsverfahren geprüft. In der Baugenehmigung wurden keine besonderen Regelungen in Hinblick auf die Erschließung getroffen.
Während der Baumaßnahme wird die Zulieferung der Waren in Verantwortung der Verkaufsstellenleitung des Netto und in Absprache mit den am Bau Beteiligten geregelt.
Die Fachbehörden haben im Genehmigungsverfahren die Anlieferung der Verkaufsstätte über die Büschingstraße geprüft und keine Bedenken geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt |
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