Drucksache - DS/2208/V  

 
 
Betreff: Prüfungen zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.08.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) geprüft?

 

2.)    Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 das bezirkliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) ausgeübt?

 

3.)    r welche Immobilien bzw. Liegenschaften, bei denen das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts geprüft hat, wurden Verkehrswertgutachten erstellt, auf deren Grundlage der Kaufpreis für das Vorkaufsobjekt, wegen deutlicher Überschreitung des Verkehrswertes (mind. 20 %) hätte herabgesetzt werden können, um das sog. preislimitierte Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) geprüft?

 

Ich bitte Sie die Daten der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Grundstück

Eingang Kaufvertrag

Skalitzer Str. 74, 74A

(KV nicht wirksam)

Obentrautstr. 67

16.04.2021

Heimstr. 15

19.04.2021

Mehringdamm 49

27.04.2021

Reichenberger Str. 3, 4

29.04.2021

Schönleinstr. 3

30.04.2021

Solmsstr. 18

10.05.2021

Ebertystr. 19

19.05.2021

Riemannstr. 17, 19 

28.05.2021

Mittenwalder Str. 2a

28.05.2021

Gneisenaustr. 82

11.06.2021

Mittenwalder Straße 46

11.06.2021

Fürbringerstraße 13, Mittenwalder Straße 12

11.06.2021

Boxhagener Str. 37, Gärtnerstr. 19

18.06.2021

Wrangelstr. 80

18.06.2021

Wiener Str. 14A

23.06.2021

Großbeerenstraße 60

24.06.2021

Matternstr. 10, Ebertystr. 22

25.06.2021

Seumestr. 18

08.07.2021

Jessnerstr. 9

14.07.2021

Petersburger Str. 68

23.07.2021

Pintschstr. 18

27.07.2021

Weichselstr. 19

28.07.2021

Ebertystr. 5

11.08.2021

Petersburger Str. 89

13.08.2021

 

 

  1. Bei welchen Immobilien- bzw. Liegenschaftsverkäufen hat das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 das bezirkliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB (zugunsten eines Dritten) ausgeübt?

 

Der Bezirk hat seit dem 16. Juni 2021 das Vorkaufsrecht an folgenden Grundstücken ausgeübt:

 

Grundstück

Ausübung am

Mehringdamm 49

28.06.2021

Solmsstr. 18

12.07.2021

Boxhagener Str. 37, Gärtnerstr. 19

18.08.2021

 

 

  1. r welche Immobilien bzw. Liegenschaften, bei denen das Bezirksamt seit der letzten BVV am 16. Juni 2021 die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts geprüft hat, wurden Verkehrswertgutachten erstellt, auf deren Grundlage der Kaufpreis für das Vorkaufsobjekt, wegen deutlicher Überschreitung des Verkehrswertes (mind. 20 %) hätte herabgesetzt werden können, um das sog. preislimitierte Vorkaufsrecht nach § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden?

 

Dies trifft auf das Grundstück Riemannstr. 17, 19 zu, dessen Prüffrist nach dem 16. Juni endete und bei dem der Verkehrswert über 20 %, aber unter der gerichtlich festgestellten Untergrenze von 25 % lag. In Anbetracht der zahlreichen ungeklärten Rechtsfragen und wegen des hohen finanziellen Risikos wurde eine Ausübung zum Verkehrswert nicht weiterverfolgt. Dies entspricht auch der Haltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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