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Auszug - Die East Side Gallery als Unesco-Weltkulturerbe vorschlagen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag in der folgenden geänderten Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass das Land Berlin das Denkmal East Side Gallery für die Anerkennung als Unesco-Weltkulturerbe vorschlägt und einen entsprechenden Antrag bei der für die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) zuständigen Kultusministerkonferenz einreicht, damit die East Side Gallery in die Welterbeliste aufgenommen wird.
Dabei kann auch die von der Obersten Denkmalschutzbehörde und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vorgeschlagene Alternative in Betracht gezogen werden, die East Side Gallery aufgrund ihrer Symbolkraft, die über die materielle Substanz des Denkmals hinausgeht, für die Aufnahme auf die Liste des immateriellen Unesco-Weltkulturerbes vorzuschlagen, sollten die formalen Voraussetzungen hierfür gegeben sein und die Chancen auf Erfolge höher eingeschätzt werden.
Unabhängig davon und darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzuetzen, dass diese die Bemühungen um eine Anerkennung des Denkmals East Side Gallery als nationales Denkmal bei den zuständigen Institutionen des Bundes wieder aufnehmen oder intensivieren.
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