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Auszug - Auch die Bahn ist der Allgemeinheit verpflichtet – kein Verkauf von Bahngrundstücken zum Höchstpreis
Beitritt DIE LINKE, SPD Die Antragsteller übernehmen den Änderungsantrag der SPD.
Der Antrag wird in folgender Fassung mehrheitlich (Gegen AfD, Enthaltung CDU, FDP) angenommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die zwei Teil-Grundstücke des Gesamtgrundstücks Markgrafendamm 24 nicht zum Höchstpreis von der Deutschen Bahn AG verkauft werden, sondern für kommunale Bedarfe gesichert werden. Es soll sich für ein Verkaufsmoratorium einsetzen und Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Das Bezirksamt hat alle Instrumente die in seiner Macht stehen zu nutzen, um einen Verkauf zu verhindern und die gemeinwohlorientierte Nutzung des zum Verkauf anstehenden Grundstücks zu sichern.
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