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Auszug - Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Der Dringlichkeitsantrag wird vom Antragsteller wie folgt geändert:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den Bewohner*innen der GHS weiterhin zu verhandeln und zu einer friedlichen Lösung zu kommen.
Sollte gegen das Urteil des Landgerichts Berlin keine Rechtsmittel eingelegt werden und bis zur rechtskräftigen Wirksamkeit des Urteils keine anderweitige Lösung für die Bewohner*innen gefunden worden sein, wird das Bezirksamt aufgefordert, die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule zeitnah zu räumen, die Schule gegen eine erneute Besetzung baulich zu verstärken und den Bewohnern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alternative Unterkünfte zuzuweisen.
Der Antrag in der geänderten Fassung wird mehrheitlich abgelehnt.
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