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Auszug - Unverzügliche Behebung der Gefahrenstelle für RadfahrerInnen Frankfurter Tor/Warschauer Straße
Das Bezirksamt wird, sofern die VLB nicht zeitnah handelt und die Gefahrenstelle für Radfahrer*innen behebt, nach § 45 Abs. 2 StVO selbst aktiv und ordnet Baumaßnahmen an, damit der Schwenkbereich der LKW nicht mehr den Radweg schneidet.
Die Drucksache wird zurückgezogen.
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