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Auszug - Auch für die Ruhlsdorfer Str. eine Satzung
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung CDU), den Antrag in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, zu untersuchen, ob die in dem Schlussbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Rathausblock / Ruhlsdorfer Straße aufgelisteten Substanz- und Funktionsschwächen nach §136 Abs.2 Satz 2 Nr. 1 und2 BauGB in den Untersuchungsgebieten Ruhlsdorfer Straße West und Ruhlsdorfer Straße Ost nicht doch eine Ausweisung als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß §142 BauGB rechtfertigen.
Eine gutachterliche Stellungnahme mit der Zielsetzung zur Erweiterung des festgesetzten Sanierungsgebiets „Rathausblock mit dem Dragonerareal“ um die beiden o.g. Gebiete ist unverzüglich zu beauftragen.
Sollte das Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die zweifelsohne vorhandenen Substanzund Funktionsschwächen der beiden Untersuchungsgebiete nicht so immanent sind, dass die Festsetzung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §142 BauGB notwendig ist, so ist in dem Gutachten darzulegen, inwieweit die Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Erhaltungsgebietes „Hornstraße“ nach § 172 Abs.1 Nr.2 BauGB gegeben sind.
In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt auf den Senat mit der Zielsetzung zugehen. (,dass dieser die finanziellen Mittel für die Untersuchungen bereitstellt.)
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