Auszug - Kommunales Vorkaufsrecht ausüben für die Lausitzerstr. 8  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herr Panhoff  berichtet, dass das Vorkaufrecht nicht ausgeübt werden konnte. Für eine eingehende Prüfung war die Verwaltung angewiesen, dass Negativzeugnis nicht sogleich auszustellen. Mit einem Kaufpreis deutlich über 4 Mio. ? konnte sowohl der Kauf zugunsten Dritter wie auch der eigene Erwerb mit nachgehender Privatisierung nicht realisiert werden. Anhand eines eigens in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachtens liegt der Verkehrswert bei 4,227 Mio. ? entsprechend 1.287 ?/qm (Verkaufspreis liegt bei 1.998 ?/qm), was dem 28,9 fachen der Jahresmiete entspricht. Die Gewobag hat dazu schriftlich mitgeteilt, dass bei diesen Faktoren anstelle der von der Landesregierung vorgegebenen 5% nur 2% Rendite zu erwirtschaften seien und zudem über die Laufzeit ein jährlicher Verlust von 40 Tsd. ? entstehe. Zwischenzeitlich wurde das Negativzeugnis ausgestellt.

 

BezStR Herr Panhoff  berichtet weiter, dass das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung erneut für die Einrichtung eines Fonds geworben hat, um schnell ausreichend Mittel verfügbar zu haben. Dies sei insbesondere deshalb erforderlich, um das Ansinnen der Ausübung des Vorkaufrechts auch tatsächlich realisieren zu können.

Das Bezirksamt werde in Kürze ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die verschiedenen Voraussetzung dargestellt und Modelle entwickelt werden, um das Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Die vorab von den Mietern übersandten Fragen beantwortet BezStR Herr Panhoff  wie folgt:

 

  • Ein ausgestelltes Negativzeugnis kann nicht zurückgezogen werden, ohne entsprechenden Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein.
  • Die Umwandlung in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten ist erschwert. Allerdings gebe es eine bundesgesetzliche Lücke ("Hintertür"). Wenn die Wohnungen sieben Jahre den Mietern angeboten werden, beginnt die 10jährige Kündigungsschutzfrist ab dem ersten Angebotstag, was zur Folge hat, dass nach Ablauf der sieben Jahre nur noch drei Jahre Schutz bestehe, wenn es zum Verkauf komme.
  • Derzeit liegen dem Bezirksamt zu dem Objekt keine Anträge auf Modernisierung vor.
    Die vertretenen Mieter*innen erhalten Broschüren zu Modernisierungsmaßnahmen.
    Das Bezirksamt wird bei einem Antrag auf energetische Sanierung ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.
  • Wirksamster Schutz gegenüber dem Eigentümer ist die Organisation der Mieter*innen und die Inanspruchnahme der kostenlosen Mieterberatung (z.Bsp. Cuvrystr.) 

 

Des Weiteren berichtet BezStR Herr Panhoff, dass dem Bezirksamt derzeit Anträge auf Negativzeugnis vorliegen:

 

  • Blücherstr. 14
  • Kottbusser Damm 14
  • Liegnitzer Straße 1 / Ecke Wiener Str. 40
  • Manteuffelstr. 47
  • Skalitzer Str. 85-86
  • Simon-Dach-Str. 37
  • Forster Str. 49

 

 
 

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