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Auszug - Kommunales Vorkaufsrecht ausüben für die Lausitzerstr. 8
BezStR Herr Panhoff berichtet, dass das Vorkaufrecht nicht ausgeübt werden konnte. Für eine eingehende Prüfung war die Verwaltung angewiesen, dass Negativzeugnis nicht sogleich auszustellen. Mit einem Kaufpreis deutlich über 4 Mio. ? konnte sowohl der Kauf zugunsten Dritter wie auch der eigene Erwerb mit nachgehender Privatisierung nicht realisiert werden. Anhand eines eigens in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachtens liegt der Verkehrswert bei 4,227 Mio. ? entsprechend 1.287 ?/qm (Verkaufspreis liegt bei 1.998 ?/qm), was dem 28,9 fachen der Jahresmiete entspricht. Die Gewobag hat dazu schriftlich mitgeteilt, dass bei diesen Faktoren anstelle der von der Landesregierung vorgegebenen 5% nur 2% Rendite zu erwirtschaften seien und zudem über die Laufzeit ein jährlicher Verlust von 40 Tsd. ? entstehe. Zwischenzeitlich wurde das Negativzeugnis ausgestellt.
BezStR Herr Panhoff berichtet weiter, dass das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung erneut für die Einrichtung eines Fonds geworben hat, um schnell ausreichend Mittel verfügbar zu haben. Dies sei insbesondere deshalb erforderlich, um das Ansinnen der Ausübung des Vorkaufrechts auch tatsächlich realisieren zu können. Das Bezirksamt werde in Kürze ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die verschiedenen Voraussetzung dargestellt und Modelle entwickelt werden, um das Vorkaufsrecht auszuüben.
Die vorab von den Mietern übersandten Fragen beantwortet BezStR Herr Panhoff wie folgt:
Des Weiteren berichtet BezStR Herr Panhoff, dass dem Bezirksamt derzeit Anträge auf Negativzeugnis vorliegen:
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