Auszug - Neubauvorhaben WBM Vorstellung von Planungsalternativen durch Herrn Joost Gast angefragt: WBM Herr Ernst  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 20.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Herr Joost stelllt seine Alternativplanungen vor (http://www.planungsagentur.de/wp-content/uploads/2014/11/Alternativplanungen-Fhain-West-20-01-2016.pdf). Im Zuge der Präsentation plädiert er am Beispiel Singerstr. für eine Brandwandbebauung. Im Ergebnis stellt er fest, dass bei einer Detailbetrachtung der einzelnen geplanten Standorte auch mehr Wohnraum geschaffen werden kann.

Auf Nachfrage berichtet Herr Joost, dass er Ende 2015 von der WBM eingeladen wurde, seine Alternativen vorzustellen. Hierbei wurde ausgeführt, dass das Stadtplanungsamt die Möglichkeit einer Brandwandbebauung ablehnte. Insgesamt habe er jedoch den Eindruck, dass die WBM offen sei für Alternativen.

 

Auf Nachfrage zur sozialen Infrastruktur berichtet BezStRin Frau Borkamp, dass das Bezirksamt gegenüber dem WBM nachdrücklich deutlich gemacht hat, dass sowohl Kitaplätze benötigt würden, wie auch Bedarf an generationenübergreifenden Wohnen bestehe. Insgesamt müsse in der Planung die kommunale Infrastruktur mitgedacht werden.

 

Der nächste Runde Tisch (zum Thema kommunale Infrastruktur) werde im Februar stattfinden.

 

Ferner erläutert BezStRin Frau Borkamp, dass das Bezirksamt zur Zeit nicht beabsichtige Grundstücke abzugeben. Vielmehr durchlaufen alle Flächen zur Zeit das Clusterverfahren, insbesondere auch zur Sicherung von Bedarfen für Kita-, Schul-, Musikschul- und Bibliotheksversorgung. Zudem sei in Friedrichshain West dringend eine Senioreneinrichtung notwendig!

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Peckskamp, dass alternative Planungsformen nie diskutiert worden. Sie liege insbesondere an der klaren Ansage von SenStadt, den Bedarf an Wohnraum zeitnah zu decken. Hierfür solle bestehendes Baurecht nach § 34 BauGB genutzt  und so schnell wie möglich gebaut werden. Weiter wird ausgeführt, dass in der Entwicklung bereits Mitte zu einer Typisierung von Neubauten gekommen sei und auch schon zu DDR-Zeiten Punkthochhäuser zur Nachverdichtung eingesetzt wurden. Sie hätten den geringsten Flächenbedarf und griffen am wenigsten in Blickachsen ein. Daher habe die WBM einen Serientyp, mit der Möglichkeit der Individualisierung, entwickelt. Aus Senatsbaudirektorin Lüscher vertrete die Auffassung, dass eher an den Häusern gearbeitet werden solle.

 

Abschließend führt Herr Peckskamp auf Nachfrage aus, dass von den 38 Punkthäusern im Masterplan 18 vom Bezirksamt als nach § 34 BauGB realisierbar eingeschätzt wurden. Allerdings kam die Ansage von StS Lütke Daldrup die Ansage, dass mindestens 20 Häuser nach § 34 BauGB zu realisieren seien.

Bis heute sind nur Vorbescheidsanfragen und keine Bauanträge gestellt worden.

(Im Nachgang zur Sitzung wird den Ausschussmitgliedern eine Übersicht zur Verfügung gestellt.)

 

 
 

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