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Auszug - Bauvorbescheid für die Hinterhofbebauung Görlitzer Str. 49 aufheben
Aus dem Ausschuss wird angeregt, zum Verkauf stehende Grundstücke in Erhaltungsgebieten selber aufzukaufen. BezStR Herr Panhoff erläutert, dass in dem konkreten Fall kein Verkaufsinteresse zu sehen sei und weist auf die Problematik bei Grundstücksankäufen hin. So sei die Zweimonatsfrist sehr knapp und auch Ankäufe zugunsten Dritter (städtische Wohnungsbaugesellschaft) müssten zunächst den Vermögensausschuss des Abgeordnetenhauses passieren.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, bei der Enthaltung eines Bürgerdeputierten, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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